Antwort - Interkultureller Rat
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Jahr Eingänge<br />
1998 92.176<br />
1999 96.211<br />
2000 94.887<br />
2001 93.015<br />
2002 90.121<br />
2003 90.191<br />
2004 90.369<br />
2005 86.865<br />
1. HJ<br />
2006<br />
2. HJ<br />
2006<br />
46.499<br />
42.491<br />
Zum 1. Juli 2006 ist das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg errichtet worden.<br />
Die Zahl für das zweite Halbjahr 2006 bezieht sich auf die Anträge aus dem Land<br />
Brandenburg, die beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg in diesem Zeitraum<br />
eingegangen sind. Zahlen für das Jahr 2007 liegen noch nicht vor.<br />
Die Verfahrensdauer wird im Mahnverfahren statistisch nicht erfasst, so dass dazu für<br />
den genannten Zeitraum keine Durchschnittswerte genannt werden können. Im Rahmen<br />
der Vorbereitungen zur Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg<br />
ist für das Jahr 2005 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Mahnsachen an<br />
den Amtsgerichten im Land Brandenburg ermittelt worden; sie lag im Landesschnitt<br />
bei knapp 9 Tagen, konnte an einzelnen Amtsgerichten im Schnitt auch bis zu 15<br />
Tage betragen.<br />
Beim Amtsgericht Wedding, das bereits seit 1987 mit dem automatisierten Mahnverfahren<br />
arbeitet, wurden die Mahnsachen binnen zwei Tagen, häufig auch taggenau<br />
bearbeitet. Von dieser Verfahrensdauer ist auch für das Zentrale Mahngericht Berlin-<br />
Brandenburg auszugehen.<br />
Zu Frage 7 c):<br />
Statistische Daten über die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Ländern existieren<br />
nicht.<br />
Seit 1982 ist die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren in der<br />
Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern stufenweise eingeführt worden.<br />
Seither hat sich die maschinelle Bearbeitung zu einem anerkannten und bewährten<br />
Verfahren entwickelt. Durch Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 wurde zwischen<br />
den Ländern Berlin und Brandenburg die Errichtung eines Zentralen Mahnge-