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Antwort - Interkultureller Rat

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Jahr Eingänge<br />

1998 92.176<br />

1999 96.211<br />

2000 94.887<br />

2001 93.015<br />

2002 90.121<br />

2003 90.191<br />

2004 90.369<br />

2005 86.865<br />

1. HJ<br />

2006<br />

2. HJ<br />

2006<br />

46.499<br />

42.491<br />

Zum 1. Juli 2006 ist das Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg errichtet worden.<br />

Die Zahl für das zweite Halbjahr 2006 bezieht sich auf die Anträge aus dem Land<br />

Brandenburg, die beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg in diesem Zeitraum<br />

eingegangen sind. Zahlen für das Jahr 2007 liegen noch nicht vor.<br />

Die Verfahrensdauer wird im Mahnverfahren statistisch nicht erfasst, so dass dazu für<br />

den genannten Zeitraum keine Durchschnittswerte genannt werden können. Im Rahmen<br />

der Vorbereitungen zur Errichtung des Zentralen Mahngerichts Berlin-Brandenburg<br />

ist für das Jahr 2005 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Mahnsachen an<br />

den Amtsgerichten im Land Brandenburg ermittelt worden; sie lag im Landesschnitt<br />

bei knapp 9 Tagen, konnte an einzelnen Amtsgerichten im Schnitt auch bis zu 15<br />

Tage betragen.<br />

Beim Amtsgericht Wedding, das bereits seit 1987 mit dem automatisierten Mahnverfahren<br />

arbeitet, wurden die Mahnsachen binnen zwei Tagen, häufig auch taggenau<br />

bearbeitet. Von dieser Verfahrensdauer ist auch für das Zentrale Mahngericht Berlin-<br />

Brandenburg auszugehen.<br />

Zu Frage 7 c):<br />

Statistische Daten über die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Ländern existieren<br />

nicht.<br />

Seit 1982 ist die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren in der<br />

Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern stufenweise eingeführt worden.<br />

Seither hat sich die maschinelle Bearbeitung zu einem anerkannten und bewährten<br />

Verfahren entwickelt. Durch Staatsvertrag vom 13. Dezember 2005 wurde zwischen<br />

den Ländern Berlin und Brandenburg die Errichtung eines Zentralen Mahnge-

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