Antwort - Interkultureller Rat
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Zu Frage 1:<br />
Die Entwicklung der Geschäftsbelastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Jahren<br />
1998 bis 2006, insbesondere die Zahl der jährlichen Eingänge und Erledigungen sowie<br />
die Art der Verfahrenserledigungen ergibt sich aus den Anlagen I.1 bis I.6.<br />
Die Geschäftszahlen beruhen auf den jährlichen Angaben der Gerichte und Staatsanwaltschaften,<br />
die vom Statistischen Landesamt zusammengetragen und ausgewertet werden.<br />
Erledigungen in Zwangsvollstreckungssachen werden statistisch nicht ausgewiesen.<br />
Zum 1. Juli 2005 sind die Oberverwaltungsgerichte und Landessozialgerichte der Länder<br />
Berlin und Brandenburg zusammengelegt worden. Die Werte für 2005 und 2006 für das<br />
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg<br />
bilden deshalb auch Verfahren aus der jeweiligen Berliner Gerichtsbarkeit ab.<br />
Frage 2:<br />
Wie hat sich die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen für Staatsanwälte, Rechtspfleger und<br />
Geschäftsstellenmitarbeiter seit 1998 bis heute jährlich entwickelt, und wie stellt sich die<br />
durchschnittliche Arbeitsbelastung bei den vorgenannten Personengruppen a) bei den<br />
Staatsanwaltschaften und b) bei den einzelnen Gerichtszweigen seit 1998 jährlich dar?<br />
Zu Frage 2:<br />
Die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen für Staatsanwälte 1 , Rechtspfleger und Geschäftsstellenmitarbeiter<br />
von 1998 bis 2006 sowie deren durchschnittliche Arbeitsbelastung ist in<br />
der Anlage II dargestellt.<br />
Unter der „durchschnittlichen Arbeitsbelastung“ wird der Vergleich des jeweils vorgegebenen<br />
Pensums mit dem tatsächlichen Personaleinsatz verstanden. Die Arbeitsbelastung wird als<br />
Prozentwert dargestellt. Bei einem Wert von 100 % entsprach der Personaleinsatz genau<br />
dem durch den Geschäftsanfall entstandenen Bedarf. Eine Arbeitsbelastung von 110 % bedeutet,<br />
dass der Bedarf 10 % über dem Personaleinsatz lag.<br />
Da es in der Fachgerichtsbarkeit für das nichtrichterliche Personal noch keine gültigen Pensenvorgaben<br />
gibt, wird für diesen Bereich lediglich die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen<br />
ausgewiesen. Erst mithilfe des derzeit in der Einführung befindlichen, von den Landesjustizverwaltungen<br />
entwickelten bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnungssystems<br />
PEBB§Y-Fach wird es möglich sein, für sämtliche Laufbahnen der Fachgerichtsbarkeit den<br />
Personalbedarf und damit auch die durchschnittliche Arbeitsbelastung zu ermitteln.<br />
Hierbei ist berücksichtigt, dass zum 1. Juli 2005 die Oberverwaltungsgerichte und Landessozialgerichte<br />
der Länder Berlin und Brandenburg zusammengelegt worden sind.<br />
Die Angaben zu den Rechtspflegern gehen in den Angaben zu den Bediensteten des gehobenen<br />
Dienstes insgesamt auf, da eine Unterscheidung nach Aufgabengebieten dieser Bedienstetengruppen<br />
nicht erfolgt und im Haushaltsplan auch nicht getrennt ausgewiesen ist.<br />
Zudem sind Rechtspflegern im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten keine Aufgaben nach dem<br />
Rechtspflegergesetz übertragen.<br />
Bei den Angaben zu den Geschäftsstellenmitarbeitern sind die Bediensteten des mittleren<br />
Dienstes (Beamte und Angestellte) genannt, da an den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
ganz überwiegend in sogenannten Serviceeinheiten gearbeitet wird, die sämtliche Tätigkeiten<br />
dieser Gruppen umfassen.<br />
1 Alle Personen-, Amts- und Funktionsbezeichnungen, die hier wie auch in den folgenden <strong>Antwort</strong>en<br />
Verwendung finden, gelten sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Sprachform.