Antwort - Interkultureller Rat
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1. JVA Frankfurt (Oder)<br />
Die JVA Frankfurt (Oder) ist in den Jahren von 1993 bis 1997 saniert worden. In diesem<br />
Zeitraum wurden auch Erweiterungsbauten (Arbeitsbetriebe und Freizeiteinrichtungen)<br />
errichtet.<br />
2. JVA Wriezen<br />
Das Hafthaus III der JVA Wriezen ist in den Jahren 1994 bis 1995 saniert und die Umwehrung<br />
erneuert worden. Der Neubau des offenen Vollzugs ist im Jahre 2004 und<br />
der Neubau zur Erweiterung des geschlossenen Vollzugs im Jahre 2006 in Betrieb genommen<br />
worden.<br />
3. JVA Spremberg - Außenstelle der JVA Luckau-Duben<br />
Der Neubau des offenen Vollzugs ist im Jahre 2000 zur Nutzung übergeben worden.<br />
Arbeitsgebäude für den geschlossenen und offenen Vollzug waren bereits im Jahre<br />
1999 fertig gestellt worden. Der geschlossene Vollzug ist im Jahre 2005 aufgegeben<br />
worden.<br />
4. JVA Neuruppin-Wulkow<br />
Der Neubau der JVA Neuruppin-Wulkow ist im Jahre 2001 zur Nutzung übergeben<br />
worden.<br />
5. JVA Cottbus-Dissenchen<br />
Der Neubau der JVA Cottbus-Dissenchen ist im Jahre 2002 zur Nutzung übergeben<br />
worden.<br />
6. JVA Luckau-Duben<br />
Der Neubau der JVA Luckau-Duben ist im Jahre 2005 zur Nutzung übergeben worden.<br />
Der bauliche Zustand der unter 1. bis 6. genannten Justizvollzugsanstalten wird als<br />
gut eingeschätzt. Er entspricht weitgehend modernstem Standard, so dass Handlungsbedarf<br />
nicht gesehen wird.<br />
7. JVA Brandenburg an der Havel<br />
Seit 1992 sind umfangreiche Baumaßnahmen in der JVA Brandenburg an der Havel<br />
durchgeführt worden. Beispielhaft seien hier der Neubau des offenen Vollzuges, der<br />
Neubau des Heizhauses, die Altlastenbeseitigung sowie Maßnahmen zur Erhöhung<br />
der Sicherheit genannt.<br />
Nach der Entwicklungsplanung soll bis 2014 die Anstalt umgebaut und saniert werden.<br />
Im Wesentlichen werden die Hafthäuser saniert und dabei überwiegend Einzelhafträume<br />
geschaffen, die Arbeitsbetriebe und die Pforte neu errichtet sowie die Umwehrung<br />
erneuert.<br />
Frage 58: Welche Risiken und welche Chancen ergeben sich nach Einschätzung der<br />
Landesregierung aus der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug<br />
an die Länder im Allgemeinen und welche im Speziellen für den Brandenburger<br />
Strafvollzug?<br />
Zu Frage 58: Die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit gibt den Ländern die<br />
Gelegenheit, landesspezifische Besonderheiten gesetzlich zu regeln. Hierdurch können<br />
besondere landesspezifische Profile entstehen; jedoch ist der Vollzug in den Län-