Antwort - Interkultureller Rat
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Richter gefragt wird, wird die Frage dahingehend verstanden, dass der Personalbedarf<br />
für den höheren Dienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die einzelnen Bereiche<br />
abgefragt werden soll.<br />
Hinsichtlich der Personalbedarfsberechnung im Allgemeinen wird zunächst auf die<br />
<strong>Antwort</strong> zu Frage 3 Bezug genommen.<br />
Die Referendarausbildung (Frage 12 c) wird nach dem alten Pensenschlüssel bzw.<br />
nach PEBB§Y bislang nur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
sowie bei den Staatsanwaltschaften berücksichtigt. Nach dem noch<br />
einzuführenden System von PEBB§Y-Fach wird diese Tätigkeit zukünftig in sämtlichen<br />
Fachgerichtsbarkeiten bemessen werden können.<br />
Der Bedarf für die Einarbeitung neuer Richter (Frage 12 d) wird weder nach den alten<br />
Pensenschlüsseln noch nach den neuen Systemen von PEBB§Y und PEBB§Y-Fach<br />
gesondert ausgewiesen. Gleiches gilt für die Ausfallzeiten (Frage 12 e).<br />
Ein Personalbedarf für die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen wird von PEBB§Y<br />
für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften seit<br />
2005 berechnet.<br />
Zu der Frage 12 g) gibt es lediglich für die Strafkammern am Landgericht statistische<br />
Daten.<br />
Für die Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es lediglich Pensen für den Rechtsprechungsbereich.<br />
Für die Finanzgerichtsbarkeit gab es 1998 für den richterlichen Bereich lediglich<br />
den Entwurf eines „Pensenschlüssels“, der in Brandenburg nur für drei Jahre angewendet<br />
wurde. Danach wurde der Ist-Einsatz fortgeschrieben.<br />
Die Zahlen im Einzelnen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in der Anlage<br />
VI dargestellt.<br />
Frage 13: Wie viele Richterinnen oder Richter haben seit 1998 wieviele Monate vor<br />
dem Hintergrund der Kindererziehung Elternzeit oder Urlaub beansprucht (Bitte nach<br />
Jahren und Geschlecht getrennt aufschlüsseln)?<br />
Zu Frage 13: Die Zahl der Richterinnen und Richter, die in dem Zeitraum von 1998<br />
bis 2006 Erziehungsurlaub/Elternzeit oder Urlaub (§ 5 BbgRiG) vor dem Hintergrund<br />
der Kindererziehung beansprucht haben, ergibt sich – nach Jahren und Geschlecht<br />
getrennt und unter Angabe der Monate – aus der folgenden Übersicht:<br />
Richterinnen Anzahl Monate Richter Anzahl Monate<br />
1998 28 193 3 16<br />
1999 24 162 3 18<br />
2000 33 235 5 35<br />
2001 32 233 1 12<br />
2002 37 297 3 12<br />
2003 34 229 2 18<br />
2004 36 249 5 32<br />
2005 34 207,5 6 43<br />
2006 35 237 4 29,5