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Antwort - Interkultureller Rat

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Frage 17: Welche Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften<br />

sind seit 1998 von der Landesregierung unternommen worden?<br />

Zu Frage 17: Die Art und Weise der Aufgabenerledigung wird für die Gerichte und<br />

Staatsanwaltschaften überwiegend bundesrechtlich durch die jeweiligen Prozessordnungen<br />

bestimmt. Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften<br />

entstammt auch das materielle Recht ganz überwiegend der Bundesgesetzgebung.<br />

In diesen Bereichen bestehen die Entlastungsmöglichkeiten für das Land<br />

Brandenburg darin, Gesetzgebungsmaßnahmen auf Bundesebene anzustoßen oder<br />

zu unterstützen (a).<br />

Auf untergesetzlicher Ebene sind organisatorische Maßnahmen zu nennen, die der<br />

Optimierung der Geschäftsabläufe bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften dienen<br />

(b). Damit einher geht der verstärkte Einsatz von Informationstechnik sowohl innerhalb<br />

des Gerichts als auch bei der Kommunikation zwischen den Gerichten und<br />

Dritten (c).<br />

Zu a):<br />

Die Landesregierung nimmt über den Bundesrat an der Gesetzgebung auf Bundesebene<br />

teil. Seit 1998 wurde eine Reihe von Gesetzen im Bereich der Justiz verabschiedet,<br />

die – zumindest mittelbar – auch eine Entlastung der Gerichte bezweckten.<br />

Die Landesregierung hat in der Vergangenheit solche Gesetzesinitiativen unterstützt,<br />

soweit diese Änderungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität des<br />

Rechtsschutzes haben. Zu nennen sind beispielhaft die folgenden:<br />

• Justizmodernisierung<br />

Die Landesregierung hat mit dem Ziel einer Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften<br />

das Erste (BGBl. I, S. 2198; in Kraft seit 1. September 2004) und Zweite<br />

(BGBl. I, S. 3416; in Kraft seit 31. Dezember 2006) Gesetz zur Modernisierung der<br />

Justiz unterstützt.<br />

Das dort vorgesehene umfangreiche Maßnahmenpaket verfolgt das Ziel, Gerichtsverfahren<br />

zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Beispielsweise wird der Zugriff auf<br />

Beweisaufnahmen und Beweisergebnisse anderer Verfahren erleichtert, d.h. ein Richter<br />

kann auch Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten aus anderen Prozessen<br />

als Beweis verwerten. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit erhalten,<br />

weitere bislang dem Richter vorbehaltene Aufgaben auf den Rechtspfleger zu übertragen.<br />

Dies betrifft insbesondere Aufgaben im Bereich des Handelsregisters und der<br />

Nachlasspflege. Daneben wurde eine Beschleunigung der Mahnverfahren dadurch erzielt,<br />

dass Rechtsanwälte künftig Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides in maschinell<br />

lesbarer Form einreichen müssen.<br />

• Insolvenzrecht<br />

Zu nennen ist darüber hinaus das Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens<br />

(BGBl I S. 509; in Kraft seit 1. Juli 2007), mit dem eine Reihe von Verfahrensverbesserungen<br />

eingeführt wurde (z.B. Schriftliches Verfahren in einfach gelagerten Fällen; Bekanntmachungen<br />

im Internet).

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