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Antwort - Interkultureller Rat

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Weiter gehören zur sozialtherapeutischen Behandlung die Bereitstellung eines Ausbildungs-<br />

oder Arbeitsplatzes für jeden Gefangenen, Anregungen zu einer sinnvollen<br />

Freizeitgestaltung, die Einbeziehung von Bezugspersonen und externen Helfern in die<br />

Behandlung, die Entlassungsvorbereitung und die Nachsorge.<br />

Eine Evaluierung wesentlicher Behandlungsangebote der Sozialtherapeutischen Abteilung<br />

durch den neu eingerichteten Kriminologischen Dienst ist geplant.<br />

Im Vorgriff auf das Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes Brandenburg wurde in der<br />

Justizvollzugsanstalt Wriezen im Jahr 2006 eine sozialtherapeutische Abteilung für Jugendstrafgefangene<br />

mit zunächst 10 Plätzen eingerichtet.<br />

Frage 61: Welche grundsätzliche Zielstellung verbindet die Landesregierung mit der<br />

Institution der Sozialen Dienste der Justiz?<br />

Zu Frage 61:<br />

Die Sozialen Dienste der Justiz sind eine starke Säule der staatlichen sozialen Strafrechtspflege<br />

des Landes Brandenburg und leisten durch ihre Arbeit mit straffälligen<br />

Menschen einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen und damit<br />

zum Schutz der Bürger.<br />

Frage 62: Wie erfolgt die Anbindung der Sozialen Dienste der Justiz im Ministerium<br />

und wie viele Mitarbeiter sind mit diesem Bereich befasst?<br />

Zu Frage 62:<br />

Die Sozialen Dienste der Justiz gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums der<br />

Justiz. Für die Angelegenheiten der Sozialen Diensten ist Abteilung III - Justizvollzug,<br />

Soziale Dienste, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten - zuständig. Hierfür steht im<br />

Referat III. 3 - Vollzugsgestaltung und -aufsicht, Soziale Dienste - neben dem Referatsleiter<br />

ein Sachbearbeiter (Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagoge) anteilig zur Verfügung.<br />

Frage 63: Welchen Veränderungsbedarf sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung<br />

der aktuellen kriminalpolitischen bundesweiten Diskussion hinsichtlich der Struktur,<br />

Anbindung und personeller und sachlicher Ausstattung der Sozialen Dienste der<br />

Justiz?<br />

Zu Frage 63:<br />

Die Landesregierung sieht keinen grundsätzlichen Veränderungsbedarf. Insbesondere<br />

hält sie an einem ausgewogenen Verhältnis staatlicher und freier Trägerschaft fest.<br />

Frage 64: Trifft es zu, dass die Landesregierung eine Zuordnung der Sozialen Dienste<br />

der Justiz zu dem Brandenburgischen Oberlandesgericht vorbereitet und wenn ja, welche<br />

Gründe benennt die Landesregierung dafür?

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