Antwort - Interkultureller Rat
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Weiter gehören zur sozialtherapeutischen Behandlung die Bereitstellung eines Ausbildungs-<br />
oder Arbeitsplatzes für jeden Gefangenen, Anregungen zu einer sinnvollen<br />
Freizeitgestaltung, die Einbeziehung von Bezugspersonen und externen Helfern in die<br />
Behandlung, die Entlassungsvorbereitung und die Nachsorge.<br />
Eine Evaluierung wesentlicher Behandlungsangebote der Sozialtherapeutischen Abteilung<br />
durch den neu eingerichteten Kriminologischen Dienst ist geplant.<br />
Im Vorgriff auf das Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes Brandenburg wurde in der<br />
Justizvollzugsanstalt Wriezen im Jahr 2006 eine sozialtherapeutische Abteilung für Jugendstrafgefangene<br />
mit zunächst 10 Plätzen eingerichtet.<br />
Frage 61: Welche grundsätzliche Zielstellung verbindet die Landesregierung mit der<br />
Institution der Sozialen Dienste der Justiz?<br />
Zu Frage 61:<br />
Die Sozialen Dienste der Justiz sind eine starke Säule der staatlichen sozialen Strafrechtspflege<br />
des Landes Brandenburg und leisten durch ihre Arbeit mit straffälligen<br />
Menschen einen wesentlichen Beitrag zur Resozialisierung dieser Menschen und damit<br />
zum Schutz der Bürger.<br />
Frage 62: Wie erfolgt die Anbindung der Sozialen Dienste der Justiz im Ministerium<br />
und wie viele Mitarbeiter sind mit diesem Bereich befasst?<br />
Zu Frage 62:<br />
Die Sozialen Dienste der Justiz gehören zum Geschäftsbereich des Ministeriums der<br />
Justiz. Für die Angelegenheiten der Sozialen Diensten ist Abteilung III - Justizvollzug,<br />
Soziale Dienste, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten - zuständig. Hierfür steht im<br />
Referat III. 3 - Vollzugsgestaltung und -aufsicht, Soziale Dienste - neben dem Referatsleiter<br />
ein Sachbearbeiter (Diplom Sozialarbeiter/Sozialpädagoge) anteilig zur Verfügung.<br />
Frage 63: Welchen Veränderungsbedarf sieht die Landesregierung unter Berücksichtigung<br />
der aktuellen kriminalpolitischen bundesweiten Diskussion hinsichtlich der Struktur,<br />
Anbindung und personeller und sachlicher Ausstattung der Sozialen Dienste der<br />
Justiz?<br />
Zu Frage 63:<br />
Die Landesregierung sieht keinen grundsätzlichen Veränderungsbedarf. Insbesondere<br />
hält sie an einem ausgewogenen Verhältnis staatlicher und freier Trägerschaft fest.<br />
Frage 64: Trifft es zu, dass die Landesregierung eine Zuordnung der Sozialen Dienste<br />
der Justiz zu dem Brandenburgischen Oberlandesgericht vorbereitet und wenn ja, welche<br />
Gründe benennt die Landesregierung dafür?