Antwort - Interkultureller Rat
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Frage 14:<br />
Wie viele Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte haben seit 1998 wieviele Monate vor<br />
dem Hintergrund der Kindererziehung Elternzeit oder Urlaub beansprucht (Bitte nach<br />
Jahren und Geschlecht getrennt aufschlüsseln)?<br />
Zu Frage 14:<br />
Die Zahl der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in dem Zeitraum von 1998 bis<br />
2006 Erziehungsurlaub/Elternzeit oder Urlaub vor dem Hintergrund der Kindererziehung<br />
beansprucht haben, ergibt sich – nach Jahren und Geschlecht getrennt und unter<br />
Angabe der Monate – aus der folgenden Übersicht:<br />
Staatsanwältinnen<br />
Anzahl Monate Staatsanwälte<br />
Anzahl Monate<br />
1998 3 13,5 2 8<br />
1999 5 31,5 2 20,5<br />
2000 8 56,5 1 6<br />
2001 8 78 - -<br />
2002 9 81 - -<br />
2003 8 63,5 - -<br />
2004 5 39 - -<br />
2005 9 70,5 - -<br />
2006 8 85 - -<br />
Frage 15: Wie stellt sich die Besoldungsstruktur in der Richterschaft seit 1998 bis heute<br />
dar?<br />
Zu Frage 15: Die Besoldungsstruktur in der Richterschaft seit 1998 bis heute ergibt<br />
sich aus den jeweiligen Haushaltsplänen des Einzelplans 04 – Ministerium der Justiz<br />
sowie bezüglich der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit bis zur Umressortierung im<br />
Jahr 2005 aus den Haushaltsplänen des Einzelplans 07 - Ministerium für Arbeit, Soziales,<br />
Gesundheit und Frauen. Die Zahlen sind in der Anlage VII dargestellt.<br />
Frage 16: Wie stellt sich die Vergütungs-, Besoldungs-, und Beförderungssituation seit<br />
1998 bis heute für den<br />
a) einfachen,<br />
b) mittleren und<br />
c) gehobenen Dienst<br />
in der Justiz unter Berücksichtigung der Beförderungszeiten dar?<br />
Zu Frage 16: Die Beförderungssituation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst ist unter Angabe der durchschnittlichen<br />
Beförderungszeiten in den Anlagen VIII.1 bis VIII.4 dargestellt.<br />
Die Vergütungs- und Besoldungssituation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst ist in den Anlagen IX.1 bis IX.3 dargestellt.