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Antwort - Interkultureller Rat

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* Die gemeinschaftliche Unterbringung von zwei Gefangenen in einem Einzelhaftraum erfolgt,<br />

sofern alle Gemeinschaftshafträume bereits entsprechend belegt sind, entweder auf<br />

Empfehlung des Anstaltsarztes oder -psychologen (z.B. bei Suizidgefährdung eines der beiden<br />

Gefangenen) oder - soweit vollzugliche oder Gründe der Verfahrenssicherung nicht<br />

entgegen stehen - auf Antrag der betroffenen Gefangenen (z.B. Ausländer aus demselben<br />

Sprachkreis oder Gefangene in Bildungsmaßnahmen, die gemeinsam lernen).<br />

Die Erhebung bezieht sich auf den Stichtag 18. Juli 2007.<br />

Frage 55: Wie lange warteten in den Jahren 2000 - 2006 in den Brandenburger Vollzugsanstalten<br />

neu eingewiesene Gefangene durchschnittlich und längstens auf die<br />

Aushändigung ihres Vollzugsplanes (Bitte nach den Haftanstalten getrennt aufschlüsseln)?<br />

Falls eine genaue Ermittlung nicht möglich ist, wird um eine sorgfältige Schätzung<br />

gebeten.<br />

Zu Frage 55:<br />

Die Justizvollzugsanstalten sind bemüht, innerhalb der ersten beiden Monate nach<br />

Auf-nahme der Gefangenen auf der Grundlage einer umfassenden Behandlungsuntersuchung<br />

im Sinne des § 6 Strafvollzugsgesetz einen Vollzugsplan zu erstellen. Bei unklarer<br />

Datenlage (z.B. offene Verfahren, weitere Vollstreckungsersuchen auf Grund<br />

von zu erwartenden Widerrufen) oder der Erforderlichkeit weiterer behandlungsrelevanter<br />

Erhebungen (z.B. Zuziehung von Vorakten oder Gutachten etc.) kann sich die<br />

Vollzugsplanerstellung verzögern. Die nachfolgende Darstellung folgt aus konkreten<br />

Schätzungen für die zurückliegenden fünf Jahre.<br />

Für die JVA Brandenburg an der Havel ist darauf hinzuweisen, dass sich die Zeiträume<br />

der Vollzugsplanerstellungen, ausgehend von einem Bearbeitungszeitraum von<br />

durchschnittlich fünf Monaten im Jahre 2000, kontinuierlich auf einen nunmehr durchschnittlichen<br />

Bearbeitungszeitraum von zwei Monaten verkürzt haben.<br />

JVA Brandenburg a.d.Havel durchschnittlich 2 Monate,<br />

maximal 5 Monate<br />

JVA Cottbus-Dissenchen durchschnittlich 1 Monat,<br />

maximal 2 Monate<br />

JVA Frankfurt (Oder) durchschnittlich 1 Monat<br />

maximal 2,5 Monate<br />

JVA Luckau-Duben durchschnittlich 2 Monate,<br />

maximal 5 Monate<br />

JVA Neuruppin-Wulkow durchschnittlich 1,5 Monate,<br />

maximal 6 Monate<br />

JVA Wriezen durchschnittlich 3 Monate,<br />

maximal 5 Monate<br />

Frage 56:<br />

Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Landesregierung die schulische oder berufliche<br />

Ausbildung bzw. die Beschäftigung der Gefangenen?<br />

Zu Frage 56:<br />

Die Bildungsangebote im Brandenburger Strafvollzug sind seit den 90er Jahren kontinuier-lich<br />

erweitert worden. Das Justizressort hat zu diesem Zweck Unterstützungsleistungen<br />

des Bildungsressorts, der Bundesagenturen für Arbeit und des Europäischen<br />

Sozialfonds eingeworben.

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