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Antwort - Interkultureller Rat

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werden in beiden Ländern gemeinsame Anforderungsprofile für sämtliche Ämter im<br />

richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sowie übereinstimmende Regelungen zur<br />

Erprobung von Richtern und Staatsanwälten in Kraft treten, die ebenfalls in gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppen beider Länder erarbeitet worden sind.<br />

Auch bei konkreten Personalentscheidungen in Bezug auf die gemeinsamen Fachobergerichte<br />

bzw. das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt arbeiten beide Personalverwaltungen<br />

eng und vertrauensvoll zusammen. Die Sitzungen des gemeinsamen<br />

Richterwahlausschusses werden von beiden Personalverwaltungen abwechselnd - in<br />

enger Abstimmung mit der jeweils anderen Personalverwaltung - vorbereitet und<br />

durchgeführt.<br />

Neben dem engen Kontakt der beiden Personalverwaltungen besteht darüber hinaus<br />

auch eine enge Zusammenarbeit der Obergerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte<br />

beider Länder, die unter anderem der einheitlichen Handhabung der gemeinsamen<br />

Beurteilungsrichtlinien gilt. Daneben wird die Zusammenarbeit zum Beispiel im<br />

Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch dergestalt praktiziert, dass im Wege des<br />

Personalaustauschs Richter wechselseitig bei dem Obergericht des anderen Landes<br />

erprobt werden.<br />

Auch im IT-Bereich arbeiten die Justizressorts beider Länder eng und vertrauensvoll<br />

zusammen. Das Vorgehen in den gemeinsamen Entwicklungsverbünden wird abgestimmt.<br />

Berlin betreibt bereits für das Land Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren.<br />

Auch das Handelsregisterfachverfahren AUREG ist u.a. gemeinsam mit Berlin<br />

entwickelt worden. Es wird zudem angestrebt, die Kommunikation zwischen den gemeinsamen<br />

Obergerichten und den erstinstanzlichen Gerichten in den Ländern sowie<br />

mit den Verfahrensbeteiligten durch eine Vereinheitlichung der Fachverfahren zu erleichtern.<br />

Eine enge Zusammenarbeit beider Landesjustizverwaltungen findet ebenfalls bei der<br />

Angleichung des Richterrechts der Länder Brandenburg und Berlin statt. Eine gemeinsame<br />

Arbeitsgruppe erarbeitet zwei weitgehend gleiche Entwürfe für Richtergesetze in<br />

beiden Ländern. Eine zeitgleiche Zuleitung beider Gesetze an den Landtag Brandenburg<br />

und das Abgeordnetenhaus von Berlin wird angestrebt. Hiermit wird zugleich<br />

eine Zielsetzung des oben genannten Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer<br />

Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg umgesetzt. Die Zusammenarbeit<br />

in diesem Bereich ist effektiv und ergebnisorientiert.<br />

Frage 41: Welcher konkrete Nutzen hat sich für das Land Brandenburg daraus ergeben?<br />

Zu Frage 41: Der Austausch zwischen den Funktionsebenen der Länder<br />

hat eine deutliche Intensivierung erfahren.<br />

In den vier gemeinsamen Fachobergerichten wird die Zusammenarbeit der Richter der<br />

beiden Länder und damit auch das Zusammenwachsen der Gerichte selbst nicht nur<br />

aufgrund der durch die gemeinsame Unterbringung geschaffenen räumlichen Nähe<br />

gefördert, sondern insbesondere auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation: aus<br />

Berlin und aus Brandenburg stammende Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam<br />

über Brandenburger und Berliner Fälle. Die Fusion der Obergerichte der Sozial-<br />

und Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juli 2005 hat darüber hinaus zu einer engeren<br />

und besseren Zusammenarbeit innerhalb dieser Gerichtsbarkeiten beider Länder<br />

geführt; dies wird auch für die Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit infolge der Er-

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