Antwort - Interkultureller Rat
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werden in beiden Ländern gemeinsame Anforderungsprofile für sämtliche Ämter im<br />
richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst sowie übereinstimmende Regelungen zur<br />
Erprobung von Richtern und Staatsanwälten in Kraft treten, die ebenfalls in gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppen beider Länder erarbeitet worden sind.<br />
Auch bei konkreten Personalentscheidungen in Bezug auf die gemeinsamen Fachobergerichte<br />
bzw. das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt arbeiten beide Personalverwaltungen<br />
eng und vertrauensvoll zusammen. Die Sitzungen des gemeinsamen<br />
Richterwahlausschusses werden von beiden Personalverwaltungen abwechselnd - in<br />
enger Abstimmung mit der jeweils anderen Personalverwaltung - vorbereitet und<br />
durchgeführt.<br />
Neben dem engen Kontakt der beiden Personalverwaltungen besteht darüber hinaus<br />
auch eine enge Zusammenarbeit der Obergerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte<br />
beider Länder, die unter anderem der einheitlichen Handhabung der gemeinsamen<br />
Beurteilungsrichtlinien gilt. Daneben wird die Zusammenarbeit zum Beispiel im<br />
Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch dergestalt praktiziert, dass im Wege des<br />
Personalaustauschs Richter wechselseitig bei dem Obergericht des anderen Landes<br />
erprobt werden.<br />
Auch im IT-Bereich arbeiten die Justizressorts beider Länder eng und vertrauensvoll<br />
zusammen. Das Vorgehen in den gemeinsamen Entwicklungsverbünden wird abgestimmt.<br />
Berlin betreibt bereits für das Land Brandenburg das automatisierte Mahnverfahren.<br />
Auch das Handelsregisterfachverfahren AUREG ist u.a. gemeinsam mit Berlin<br />
entwickelt worden. Es wird zudem angestrebt, die Kommunikation zwischen den gemeinsamen<br />
Obergerichten und den erstinstanzlichen Gerichten in den Ländern sowie<br />
mit den Verfahrensbeteiligten durch eine Vereinheitlichung der Fachverfahren zu erleichtern.<br />
Eine enge Zusammenarbeit beider Landesjustizverwaltungen findet ebenfalls bei der<br />
Angleichung des Richterrechts der Länder Brandenburg und Berlin statt. Eine gemeinsame<br />
Arbeitsgruppe erarbeitet zwei weitgehend gleiche Entwürfe für Richtergesetze in<br />
beiden Ländern. Eine zeitgleiche Zuleitung beider Gesetze an den Landtag Brandenburg<br />
und das Abgeordnetenhaus von Berlin wird angestrebt. Hiermit wird zugleich<br />
eine Zielsetzung des oben genannten Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer<br />
Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg umgesetzt. Die Zusammenarbeit<br />
in diesem Bereich ist effektiv und ergebnisorientiert.<br />
Frage 41: Welcher konkrete Nutzen hat sich für das Land Brandenburg daraus ergeben?<br />
Zu Frage 41: Der Austausch zwischen den Funktionsebenen der Länder<br />
hat eine deutliche Intensivierung erfahren.<br />
In den vier gemeinsamen Fachobergerichten wird die Zusammenarbeit der Richter der<br />
beiden Länder und damit auch das Zusammenwachsen der Gerichte selbst nicht nur<br />
aufgrund der durch die gemeinsame Unterbringung geschaffenen räumlichen Nähe<br />
gefördert, sondern insbesondere auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation: aus<br />
Berlin und aus Brandenburg stammende Richterinnen und Richter entscheiden gemeinsam<br />
über Brandenburger und Berliner Fälle. Die Fusion der Obergerichte der Sozial-<br />
und Verwaltungsgerichtsbarkeit zum 1. Juli 2005 hat darüber hinaus zu einer engeren<br />
und besseren Zusammenarbeit innerhalb dieser Gerichtsbarkeiten beider Länder<br />
geführt; dies wird auch für die Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit infolge der Er-