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Antwort - Interkultureller Rat

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en herausgegeben. Die Broschüre stellt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der<br />

Schöffen bei der Wahrnehmung des Schöffenamtes dar und vermittelt Informationen<br />

über das Strafrecht und über Aufbau und Verfahren der Strafgerichtsbarkeit. Sie richtet<br />

sich zwar insbesondere an die neu gewählten Schöffen, dient aber auch dazu, interessierten<br />

Bürgern einen Überblick über die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter, insbesondere<br />

in der Strafrechtspflege, zu vermitteln. Die Broschüre stand den Gerichten<br />

zur Weitergabe an die Bürger zur Verfügung und wurde auch von der Presseabteilung<br />

des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten auf Anforderung an interessierte<br />

Bürger, Gemeinden u. a. Einrichtungen versandt. Die Broschüre ist auch im<br />

Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz abrufbar. Derzeit wird an einer aktualisierten<br />

Ausgabe gearbeitet, die rechtzeitig in Vorbereitung der nächsten Schöffenwahlen<br />

herausgegeben werden soll.<br />

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden vor dem Hintergrund der Presseerklärung<br />

des Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 6. März 2004 vor der<br />

Wahl keine speziellen Eigenaktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit unternommen. Es wurde<br />

und wird jedoch bei sich bietenden Gelegenheiten – etwa am Tag der offenen Tür<br />

– auch über die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an verwaltungsgerichtlichen Verfahren<br />

informiert. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden im Einzelfall im Rahmen<br />

ihrer Zuständigkeit nach § 28 VwGO bei Aufrufen an die Öffentlichkeit, sich als<br />

ehrenamtliche Richter zu melden, unterstützt. Im Rahmen der Vorbereitung der Wahl<br />

wurden vereinzelte mündliche und schriftliche Auskunftsersuchen beantwortet; hierbei<br />

ging es insbesondere um die Frage, ob bestimmte Personen zu ehrenamtlichen Richtern<br />

berufen werden können oder nicht (Problematik des § 22 Nr. 3 VwGO).<br />

Auch der Bund ehrenamtlicher Richter Landesverband Brandenburg und Berlin e.V.<br />

hat als Interessenvertreter der Laienrichter dieser Region die Gewinnung von Bewerbern<br />

für das Ehrenamt durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die vom Verband<br />

organisierten Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen und die Unterstützung<br />

und Beratung der ehrenamtlichen Richter bei allen Fragen in Zusammenhang<br />

mit ihrem Amt haben wesentlich dazu beigetragen, dass sich immer mehr Bürger<br />

für die Übernahme dieses Ehrenamtes interessieren und bereit sind, als ehrenamtliche<br />

Richter bei den Gerichten des Landes mitzuwirken. Die Landesregierung ist durch<br />

einen ständigen Kontakt mit dem Landesverband bemüht, dessen Arbeit zu unterstützen<br />

und gleichzeitig die Anregungen und Vorschläge des Verbandes in ihre Arbeit einzubeziehen.<br />

Frage 24: Inwieweit wurden dabei gesellschaftliche Organisationen (Gewerkschaften,<br />

Arbeitgeberverbände, karitative Organisationen, Kirchen, Bürgerinitiativen etc.) einbezogen?<br />

Zu Frage 24: Mit Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 20. Februar 2004<br />

an die Landräte und Oberbürgermeister des Landes in Vorbereitung der Wahl der ehrenamtlichen<br />

Richter in der ordentlichen und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist auf<br />

die erforderlichen Aktivitäten auf kommunaler Ebene hingewiesen worden. Zur Gewinnung<br />

geeigneter Kandidaten wurde u. a. empfohlen, die Verbindung zu Parteien, Gewerkschaften,<br />

Arbeitgeberorganisationen und ähnlichen Verbänden zu suchen. Eine<br />

direkte Zusammenarbeit der Landesregierung mit den genannten gesellschaftlichen<br />

Organisationen erfolgte nicht.

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