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Antwort - Interkultureller Rat

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Zu Frage 73:<br />

Das Selbstverständnis des Träger-Verbunds beruht auf der Erkenntnis, dass über<br />

Maßnahmen zur Haftvermeidung durch Soziale Integration gesellschaftlicher Nutzen<br />

in monetärer und nicht-monetärer Hinsicht erhöht sowie Kosten von Haftunterbringung,<br />

sozialer Desintegration und Arbeitslosigkeit verringert werden sollen. Der besondere<br />

Zielbezug des Verbunds ist mit dem Anspruch verbunden, durch arbeitsweltbezogene<br />

Maßnahmen den Adressaten ein Leben ohne weitere Straftaten in sozialer<br />

(Selbst-) Verantwortung zu ermöglichen, und gleichzeitig den finanziellen Aufwand wie<br />

die nichtintendierten Nebenwirkungen eines (weiteren) Haftaufenthalts zu vermeiden.<br />

HSI ist konzipiert als netzwerkorientiertes und partnerschaftliches Zusammenwirken<br />

von Projekten in drei Projektfeldern, nämlich:<br />

1. Integrations- und berufsfördernde Maßnahmen für Strafgefangene und Haftentlassene.<br />

In diesem Aufgabenfeld erfolgen Beratung, Begleitung und Vermittlung von zu Freiheitsstrafen<br />

Verurteilten innerhalb und außerhalb des Vollzuges durch „Anlauf- und<br />

Beratungsstellen“, die jeweils einer oder mehreren der Justizvollzugsanstalten im Lande<br />

zugeordnet sind. Hierzu erfolgt eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen<br />

Fachdiensten innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs sowie mit relevanten Arbeitsmarktakteuren.<br />

Die Bearbeitung der meist komplexen Problemlagen der Adressaten<br />

im Rahmen von Entlassungsvorbereitung, Entlassungsbegleitung und Nachbetreuung<br />

erfolgt mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung sowie auf der methodischen<br />

Basis von Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Kontinuität und Selbstverantwortung.<br />

2. Arbeit statt Strafe.<br />

Dieser Arbeitsbereich betrifft Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und<br />

sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit<br />

zu leisten oder die Geldstrafe in <strong>Rat</strong>en abzuzahlen. Diese Aufgabe umfasst eine passgenaue<br />

Vermittlung in gemeinnützige Arbeit (inklusive der Kontrolle der Ableistung)<br />

und darüber hinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klientel auch in Beschäftigung,<br />

Arbeit oder Ausbildung.<br />

3. Ambulante soziale und berufsorientierende Trainingskurse.<br />

Diese Kurse sind für wiederholt auffällig gewordene junge und heranwachsende Straftäter<br />

konzipiert; sie werden kommunal mitfinanziert. Mit den Trainingsmaßnahmen soll<br />

Freiheitsentzug vermieden und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit der Adressaten<br />

verbessert werden. Der Einstieg in die Gruppenarbeit erfolgt möglichst tatzeitnah<br />

und in der Regel vor der Haupt- bzw. Berufungsverhandlung.<br />

Insgesamt bieten 14 Träger an unterschiedlichen Standorten über das Land Brandenburg<br />

verteilt ihre Dienstleistungen an.<br />

Frage 74: Wie und nach welchen Kriterien erfolgte im letzten Förderzeitraum 1999-<br />

2006 das Ausschreibungsverfahren für die am Projekt HSI beteiligten Freien Träger?

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