Antwort - Interkultureller Rat
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Zu Frage 73:<br />
Das Selbstverständnis des Träger-Verbunds beruht auf der Erkenntnis, dass über<br />
Maßnahmen zur Haftvermeidung durch Soziale Integration gesellschaftlicher Nutzen<br />
in monetärer und nicht-monetärer Hinsicht erhöht sowie Kosten von Haftunterbringung,<br />
sozialer Desintegration und Arbeitslosigkeit verringert werden sollen. Der besondere<br />
Zielbezug des Verbunds ist mit dem Anspruch verbunden, durch arbeitsweltbezogene<br />
Maßnahmen den Adressaten ein Leben ohne weitere Straftaten in sozialer<br />
(Selbst-) Verantwortung zu ermöglichen, und gleichzeitig den finanziellen Aufwand wie<br />
die nichtintendierten Nebenwirkungen eines (weiteren) Haftaufenthalts zu vermeiden.<br />
HSI ist konzipiert als netzwerkorientiertes und partnerschaftliches Zusammenwirken<br />
von Projekten in drei Projektfeldern, nämlich:<br />
1. Integrations- und berufsfördernde Maßnahmen für Strafgefangene und Haftentlassene.<br />
In diesem Aufgabenfeld erfolgen Beratung, Begleitung und Vermittlung von zu Freiheitsstrafen<br />
Verurteilten innerhalb und außerhalb des Vollzuges durch „Anlauf- und<br />
Beratungsstellen“, die jeweils einer oder mehreren der Justizvollzugsanstalten im Lande<br />
zugeordnet sind. Hierzu erfolgt eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen<br />
Fachdiensten innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs sowie mit relevanten Arbeitsmarktakteuren.<br />
Die Bearbeitung der meist komplexen Problemlagen der Adressaten<br />
im Rahmen von Entlassungsvorbereitung, Entlassungsbegleitung und Nachbetreuung<br />
erfolgt mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung sowie auf der methodischen<br />
Basis von Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Kontinuität und Selbstverantwortung.<br />
2. Arbeit statt Strafe.<br />
Dieser Arbeitsbereich betrifft Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können und<br />
sich bereit erklären, zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeit<br />
zu leisten oder die Geldstrafe in <strong>Rat</strong>en abzuzahlen. Diese Aufgabe umfasst eine passgenaue<br />
Vermittlung in gemeinnützige Arbeit (inklusive der Kontrolle der Ableistung)<br />
und darüber hinausgehende Begleitung und Vermittlung der Klientel auch in Beschäftigung,<br />
Arbeit oder Ausbildung.<br />
3. Ambulante soziale und berufsorientierende Trainingskurse.<br />
Diese Kurse sind für wiederholt auffällig gewordene junge und heranwachsende Straftäter<br />
konzipiert; sie werden kommunal mitfinanziert. Mit den Trainingsmaßnahmen soll<br />
Freiheitsentzug vermieden und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit der Adressaten<br />
verbessert werden. Der Einstieg in die Gruppenarbeit erfolgt möglichst tatzeitnah<br />
und in der Regel vor der Haupt- bzw. Berufungsverhandlung.<br />
Insgesamt bieten 14 Träger an unterschiedlichen Standorten über das Land Brandenburg<br />
verteilt ihre Dienstleistungen an.<br />
Frage 74: Wie und nach welchen Kriterien erfolgte im letzten Förderzeitraum 1999-<br />
2006 das Ausschreibungsverfahren für die am Projekt HSI beteiligten Freien Träger?