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Antwort - Interkultureller Rat

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Zu Frage 37:<br />

Im Februar 2005 hatte die Landesregierung die Ministerin der Justiz im Zusammenhang<br />

mit dem Beschluss des Haushaltsentwurfs 2005/2006 beauftragt, bis Ende des<br />

Jahres 2005 ein Konzept zur sachgerechten Reduzierung der Zahl der Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke<br />

vorzulegen und auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Minister<br />

der Finanzen die bislang vorgesehenen Baumaßnahmen zur Unterbringung der<br />

Gerichte zu überprüfen. Das geforderte Konzept ist termingerecht erstellt und vom Kabinett<br />

im Januar 2006 zur Kenntnis genommen worden. In dem Konzept werden sieben<br />

Amtsgerichte benannt, die ausschließlich aufgrund justizpolitischer Kriterien für<br />

eine Zusammenlegung mit anderen Amtsgerichten in Betracht kommen. Als Voraussetzung<br />

für die Zusammenlegung wird dort die Ausgliederung der Grundbuchabteilungen<br />

genannt, da ansonsten unverhältnismäßig hoher Bauaufwand betrieben werden<br />

müsste.<br />

Das Kabinett hat auf dieser Grundlage eine gemeinsame Arbeitsgruppe von MdJ und<br />

MdF mit den notwendigen Detailprüfungen der Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit<br />

und ihre Wirtschaftlichkeit beauftragt. Die Prüfungen sind inzwischen abgeschlossen.<br />

Der abschließende Bericht der Ministerin der Justiz befindet sich in der Ressortabstimmung<br />

und wird anschließend dem Kabinett vorgelegt.<br />

Frage 38: Wenn ja, welcher Zeitplan und konkreter Ablauf ist dazu vorgesehen?<br />

Zu Frage 38:<br />

Ein Zeitplan und konkreter Ablauf für das weitere Vorgehen kann erst dann aufgestellt<br />

werden, wenn das Kabinett sich mit dem oben genannten Abschlussbericht des Ministeriums<br />

der Justiz befasst und das Ministerium der Justiz mit einer Umsetzung beauftragt<br />

hat.<br />

Frage 39: Inwieweit sind seitens der Landesregierung darüber hinaus Umstrukturierungen<br />

und Kompetenzverteilungen zwischen Gerichten geplant, und inwieweit ist insofern<br />

ein Abbau bzw. Umbau von Zuständigkeiten vorgesehen?<br />

Zu Frage 39:<br />

Angesichts unterschiedlicher Belastung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten und der<br />

aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit geringen Flexibilität des Richtereinsatzes<br />

gibt es Überlegungen, Gerichtsbarkeiten im Wege bundesrechtlicher Änderungen zusammenzulegen.<br />

Können Personalüberhang einerseits und ungedeckter Bedarf andererseits<br />

durch Abordnungen und Versetzungen nicht in ausreichendem Maße ausgeglichen<br />

werden und soll eine grundlegende Änderung des Richterrechts nicht erfolgen,<br />

so kann eine gerechtere Verteilung der zu bewältigenden Arbeit durch die Bildung größerer<br />

Einheiten erreicht werden. Wird eine überlastete Gerichtsbarkeit mit einer gering<br />

belasteten fusioniert, so kann im Rahmen der Geschäftsverteilung für gleichmäßige<br />

Pensen gesorgt werden. Eine über das „Amtsgerichtskonzept“ (vgl. dazu Fragen 37<br />

und 38) und die als Daueraufgabe zu verstehende Prüfung von Zuständigkeitskonzentrationen<br />

in einzelnen Rechtsgebieten (vgl. dazu Fragen 17 und 21) hinausgehende<br />

konkrete Planung bezüglich der Umstrukturierung und Kompetenzverteilung zwischen<br />

Gerichten gibt es derzeit jedoch nicht.

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