Antwort - Interkultureller Rat
Antwort - Interkultureller Rat
Antwort - Interkultureller Rat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zu Frage 37:<br />
Im Februar 2005 hatte die Landesregierung die Ministerin der Justiz im Zusammenhang<br />
mit dem Beschluss des Haushaltsentwurfs 2005/2006 beauftragt, bis Ende des<br />
Jahres 2005 ein Konzept zur sachgerechten Reduzierung der Zahl der Amts- und Arbeitsgerichtsbezirke<br />
vorzulegen und auf dieser Grundlage gemeinsam mit dem Minister<br />
der Finanzen die bislang vorgesehenen Baumaßnahmen zur Unterbringung der<br />
Gerichte zu überprüfen. Das geforderte Konzept ist termingerecht erstellt und vom Kabinett<br />
im Januar 2006 zur Kenntnis genommen worden. In dem Konzept werden sieben<br />
Amtsgerichte benannt, die ausschließlich aufgrund justizpolitischer Kriterien für<br />
eine Zusammenlegung mit anderen Amtsgerichten in Betracht kommen. Als Voraussetzung<br />
für die Zusammenlegung wird dort die Ausgliederung der Grundbuchabteilungen<br />
genannt, da ansonsten unverhältnismäßig hoher Bauaufwand betrieben werden<br />
müsste.<br />
Das Kabinett hat auf dieser Grundlage eine gemeinsame Arbeitsgruppe von MdJ und<br />
MdF mit den notwendigen Detailprüfungen der Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit<br />
und ihre Wirtschaftlichkeit beauftragt. Die Prüfungen sind inzwischen abgeschlossen.<br />
Der abschließende Bericht der Ministerin der Justiz befindet sich in der Ressortabstimmung<br />
und wird anschließend dem Kabinett vorgelegt.<br />
Frage 38: Wenn ja, welcher Zeitplan und konkreter Ablauf ist dazu vorgesehen?<br />
Zu Frage 38:<br />
Ein Zeitplan und konkreter Ablauf für das weitere Vorgehen kann erst dann aufgestellt<br />
werden, wenn das Kabinett sich mit dem oben genannten Abschlussbericht des Ministeriums<br />
der Justiz befasst und das Ministerium der Justiz mit einer Umsetzung beauftragt<br />
hat.<br />
Frage 39: Inwieweit sind seitens der Landesregierung darüber hinaus Umstrukturierungen<br />
und Kompetenzverteilungen zwischen Gerichten geplant, und inwieweit ist insofern<br />
ein Abbau bzw. Umbau von Zuständigkeiten vorgesehen?<br />
Zu Frage 39:<br />
Angesichts unterschiedlicher Belastung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten und der<br />
aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit geringen Flexibilität des Richtereinsatzes<br />
gibt es Überlegungen, Gerichtsbarkeiten im Wege bundesrechtlicher Änderungen zusammenzulegen.<br />
Können Personalüberhang einerseits und ungedeckter Bedarf andererseits<br />
durch Abordnungen und Versetzungen nicht in ausreichendem Maße ausgeglichen<br />
werden und soll eine grundlegende Änderung des Richterrechts nicht erfolgen,<br />
so kann eine gerechtere Verteilung der zu bewältigenden Arbeit durch die Bildung größerer<br />
Einheiten erreicht werden. Wird eine überlastete Gerichtsbarkeit mit einer gering<br />
belasteten fusioniert, so kann im Rahmen der Geschäftsverteilung für gleichmäßige<br />
Pensen gesorgt werden. Eine über das „Amtsgerichtskonzept“ (vgl. dazu Fragen 37<br />
und 38) und die als Daueraufgabe zu verstehende Prüfung von Zuständigkeitskonzentrationen<br />
in einzelnen Rechtsgebieten (vgl. dazu Fragen 17 und 21) hinausgehende<br />
konkrete Planung bezüglich der Umstrukturierung und Kompetenzverteilung zwischen<br />
Gerichten gibt es derzeit jedoch nicht.