Antwort - Interkultureller Rat
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Studierenden. Sie beruht vielmehr darauf, dass vor allem Studenten der höheren Semester<br />
die letzte Möglichkeit genutzt haben, ihre Prüfung noch nach altem Recht abzulegen.<br />
Die bereits seit dem Einstellungstermin Februar 2005 wirksame Stellenbegrenzung<br />
hat eine Erhöhung der Wartezeit bisher nicht zur Folge gehabt. Seit Errichtung<br />
des GJPA im Januar 2005 werden Brandenburger Bewerber auch in Berlin bevorzugt<br />
eingestellt. Demnach besteht kein Anlass zu der Annahme, dass in den<br />
nächsten vier Jahren eine signifikante Änderung der durchschnittlichen Wartezeit auf<br />
einen Referendarplatz in Brandenburg eintreten wird.<br />
Frage 91: Arbeitet die zur Unterstützung der Organisation der juristischen Prüfungen<br />
angeschaffte Software im Gemeinsamen juristischen Prüfungsarbeit mittlerweile vollständig<br />
störungsfrei? Wenn nein, warum nicht?<br />
Zu Frage 91:<br />
Das GJPA hat Ende des Jahres 2006 gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die Rechte an<br />
einer in Thüringen eingeführten Prüfungssoftware erworben, die an die Bedürfnisse<br />
des GJPA angepasst wurde. Die Software ist von einer Leipziger Firma entwickelt worden.<br />
Ein auf Basisfunktionen beschränktes Grundmodell ist seit einigen Jahren im Prüfungsamt<br />
Sachsen im Einsatz. Auch im Prüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern wurde<br />
eine auf der gleichen Grundlage entwickelte Software eingeführt. Die an die Bedürfnisse<br />
des GJPA angepasste Software ist getestet worden und wird derzeit in beiden<br />
Staatsexamen im Echtbetrieb eingeführt. Die Software arbeitet bisher beanstandungsfrei.<br />
Der Versuch, beruhend auf einer Entscheidung der Präsidenten der damals noch getrennten<br />
Prüfungsämter aus dem Jahr 2003, in Kooperation mit einer Softwarefirma<br />
eine eigene Prüfungssoftware „EDIP“ aufzubauen, wurde zuvor eingestellt. Nach einer<br />
im Juni 2006 abgeschlossenen Analyse wies die bis dahin entwickelte Software weiterhin<br />
zahlreiche technische Mängel und - gemessen an den Anforderungen des<br />
GJPA - nicht behebbare konzeptionelle und ergonomische Fehler auf, die einem Praxiseinsatz<br />
auf Dauer entgegenstanden. Auch die Softwarefirma sah keine sinnvollen<br />
Ansätze, das Projekt, bei dem das vereinbarte Kontingent an Beraterstunden längst<br />
erschöpft war, in absehbarer Zeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.<br />
Frage 92: Welche zusätzlichen Kosten (auch Personalkosten) sind bislang aufgrund<br />
der Fehlerhaftigkeit des IT- Systems angefallen?<br />
Zu Frage 92:<br />
Nach der im Jahr 2003 für das Projekt „EDIP“ gewählten Vertragsstruktur wurden die<br />
Rechte an der Grundsoftware den Prüfungsämtern kostenfrei übertragen. Mit der Firma<br />
wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Anpassung der Basissoftware abgeschlossen,<br />
die die Firma verpflichtete, Dienstleistungen (65 Beratertage) zur Anpassung<br />
der Software zu Verfügung zu stellen. Auf die Festschreibung eines zu erreichenden<br />
Anpassungserfolgs wurde verzichtet.<br />
Nach der Einstellung des Projekts hat die Firma auf ihr ausstehendes Resthonorar von<br />
2.853,60 €, eine ausstehende Supportgebühr von 1.125 € sowie darauf verzichtet, die<br />
über die Supportvereinbarung hinaus geleisteten weiteren 135 Betreuungstage (á<br />
533,90 € brutto) in Rechnung zu stellen.