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Antwort - Interkultureller Rat

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Studierenden. Sie beruht vielmehr darauf, dass vor allem Studenten der höheren Semester<br />

die letzte Möglichkeit genutzt haben, ihre Prüfung noch nach altem Recht abzulegen.<br />

Die bereits seit dem Einstellungstermin Februar 2005 wirksame Stellenbegrenzung<br />

hat eine Erhöhung der Wartezeit bisher nicht zur Folge gehabt. Seit Errichtung<br />

des GJPA im Januar 2005 werden Brandenburger Bewerber auch in Berlin bevorzugt<br />

eingestellt. Demnach besteht kein Anlass zu der Annahme, dass in den<br />

nächsten vier Jahren eine signifikante Änderung der durchschnittlichen Wartezeit auf<br />

einen Referendarplatz in Brandenburg eintreten wird.<br />

Frage 91: Arbeitet die zur Unterstützung der Organisation der juristischen Prüfungen<br />

angeschaffte Software im Gemeinsamen juristischen Prüfungsarbeit mittlerweile vollständig<br />

störungsfrei? Wenn nein, warum nicht?<br />

Zu Frage 91:<br />

Das GJPA hat Ende des Jahres 2006 gemeinsam mit Sachsen-Anhalt die Rechte an<br />

einer in Thüringen eingeführten Prüfungssoftware erworben, die an die Bedürfnisse<br />

des GJPA angepasst wurde. Die Software ist von einer Leipziger Firma entwickelt worden.<br />

Ein auf Basisfunktionen beschränktes Grundmodell ist seit einigen Jahren im Prüfungsamt<br />

Sachsen im Einsatz. Auch im Prüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern wurde<br />

eine auf der gleichen Grundlage entwickelte Software eingeführt. Die an die Bedürfnisse<br />

des GJPA angepasste Software ist getestet worden und wird derzeit in beiden<br />

Staatsexamen im Echtbetrieb eingeführt. Die Software arbeitet bisher beanstandungsfrei.<br />

Der Versuch, beruhend auf einer Entscheidung der Präsidenten der damals noch getrennten<br />

Prüfungsämter aus dem Jahr 2003, in Kooperation mit einer Softwarefirma<br />

eine eigene Prüfungssoftware „EDIP“ aufzubauen, wurde zuvor eingestellt. Nach einer<br />

im Juni 2006 abgeschlossenen Analyse wies die bis dahin entwickelte Software weiterhin<br />

zahlreiche technische Mängel und - gemessen an den Anforderungen des<br />

GJPA - nicht behebbare konzeptionelle und ergonomische Fehler auf, die einem Praxiseinsatz<br />

auf Dauer entgegenstanden. Auch die Softwarefirma sah keine sinnvollen<br />

Ansätze, das Projekt, bei dem das vereinbarte Kontingent an Beraterstunden längst<br />

erschöpft war, in absehbarer Zeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.<br />

Frage 92: Welche zusätzlichen Kosten (auch Personalkosten) sind bislang aufgrund<br />

der Fehlerhaftigkeit des IT- Systems angefallen?<br />

Zu Frage 92:<br />

Nach der im Jahr 2003 für das Projekt „EDIP“ gewählten Vertragsstruktur wurden die<br />

Rechte an der Grundsoftware den Prüfungsämtern kostenfrei übertragen. Mit der Firma<br />

wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Anpassung der Basissoftware abgeschlossen,<br />

die die Firma verpflichtete, Dienstleistungen (65 Beratertage) zur Anpassung<br />

der Software zu Verfügung zu stellen. Auf die Festschreibung eines zu erreichenden<br />

Anpassungserfolgs wurde verzichtet.<br />

Nach der Einstellung des Projekts hat die Firma auf ihr ausstehendes Resthonorar von<br />

2.853,60 €, eine ausstehende Supportgebühr von 1.125 € sowie darauf verzichtet, die<br />

über die Supportvereinbarung hinaus geleisteten weiteren 135 Betreuungstage (á<br />

533,90 € brutto) in Rechnung zu stellen.

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