GESCHÄFTSBERICHT 2003 - ÖBB
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Assoziierte Unternehmen Beteiligungsquote zum 31.12.<strong>2003</strong><br />
BUDACARGO Kft., Budapest 3 ) 50,0 %<br />
Logmaster Kft., Budapest 3 ) 45,0 %<br />
Magazzini del Veneto Orientale s.r.l., Santo Stino di Livenza 7 ) 50,0 %<br />
VADECO SA, New Port Constanta 1 ) 46,5 %<br />
6.OKTOBAR doo, Beograd 3 ) 45,0 %<br />
Terminal Betrieb der Cargo-Center-Graz Betriebsges.m.b.H. & Co KG, Kalsdorf 8 ) 50,0 %<br />
Die<br />
• Logmaster Kft., Budapest, • Magazzini del Veneto Orientale s.r.l., Santo Stino di Livenza,<br />
• VADECO SA, New Port Constanta, • 6.OKTOBAR doo, Beograd<br />
sind im Jahr <strong>2003</strong> zugegangen.<br />
1 ) Diese Beteiligung wird von der Express-Interfracht Internationale Spedition GmbH, Wien gehalten.<br />
2 ) Diese Beteiligung wird von der Intercontainer Austria GesmbH, Wien gehalten.<br />
3 ) Diese Beteiligung wird von der Schier, Otten & Co. Gesellschaft m.b.H., Wien gehalten.<br />
4 ) Diese Beteiligung wird von der Speditions Holding AG, Wien gehalten.<br />
5 ) Diese Beteiligung wird von der Brno Trans Internationale spedition, spol. s.r.o., Brno gehalten.<br />
6 ) Diese Beteiligung wird zu 97 % von der <strong>ÖBB</strong> Telekom Service GmbH und zu 3 % von der Express Hungária Kft., Budapest gehalten.<br />
7 ) Diese Beteiligung wird von der Express Italia S.r.l., Milano gehalten.<br />
8 ) Diese Beteiligung wird von der FR Logistik-Betriebs GmbH & Co KG, Kalsdorf gehalten.<br />
C. Konsolidierungsgrundsätze, Konsolidierungsmethoden<br />
Bilanzstichtag<br />
Sämtliche in den Konzernabschluss miteinbezogene<br />
Unternehmen führen einheitlich den<br />
Bilanzstichtag 31. Dezember.<br />
Die Erstkonsolidierung erfolgt gemäß § 254 (2)<br />
HGB<br />
Gliederungsgrundsätze, Bewertung<br />
Der Konzernabschluss wurde in Anlehnung an<br />
die Bestimmungen der §§ 224 und 231 HGB<br />
gegliedert. Die Gliederung entspricht der überwiegenden<br />
Bedeutung der Geschäftstätigkeiten.<br />
Kapitalkonsolidierung<br />
Die Kapitalkonsolidierung bei Vollkonsolidierung<br />
erfolgt nach der Buchwertmethode. Dabei<br />
werden dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert<br />
des Mutterunternehmens das Nennkapital, die<br />
versteuerten Rücklagen sowie der Bilanzgewinn<br />
• grundsätzlich zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />
Einbeziehung der Gesellschaften<br />
(Stichtag 1. Jänner 1994) bzw.<br />
• zum Zeitpunkt des späteren Erwerbes der<br />
Gesellschaften.<br />
Von der Möglichkeit des § 264 (5) HGB, die<br />
Bewertung der assoziierten Unternehmen nicht<br />
an die Konzerngrundsätze anzupassen, wurde<br />
Gebrauch gemacht.<br />
bzw. –verlust der Tochterunternehmen gegenübergestellt.<br />
Daraus resultierende passive<br />
Unterschiedsbeträge werden, falls feststeht,<br />
dass sie verwirklichten Gewinnen entsprechen,<br />
den Gewinnrücklagen des Konzerns zugeordnet.<br />
8<br />
Konzernabschluss/Anhang<br />
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