GESCHÄFTSBERICHT 2003 - ÖBB
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Jahresabschluss/Anhang<br />
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Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Aus Fremdfinanzierungen (Eurofima-Darlehen,<br />
sonstige Ratenkäufe – vornehmlich bis zum<br />
1.1.1994) für die Anschaffung und Herstellung<br />
von Anlagen sowie aus Kreditaufnahmen, insbesondere<br />
für die Finanzierung der Infrastrukturausgaben,<br />
resultieren Zinsenaufwendungen von<br />
369 Mio. EUR (2002: 359 Mio. EUR). Im Zusammenhang<br />
mit Cross-Border-Leasing-Transak-<br />
Beitrag des Bundes gemäß § 2 BBG 1992 – Finanzerfolg<br />
Hier wird der im Finanzerfolg des Unternehmensbereiches<br />
Infrastruktur sich ergebende<br />
Finanzerfolg<br />
Der Finanzerfolg des Berichtsjahres im Ausmaß<br />
von +2 Mio. EUR (2002: +0,2 Mio. EUR) ent-<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
beträgt 100 Mio. EUR (2002: 125 Mio. EUR)<br />
Jahresüberschuss<br />
Mangels Vorliegen außerordentlicher Posten<br />
und eines Steueraufwandes vom Einkommen<br />
und Ertrag entspricht der Jahresüberschuss des<br />
Berichtsjahres betraglich dem Ergebnis der<br />
Auflösung unversteuerter Rücklagen<br />
Im Berichtsjahr wurden im Unternehmensbereich<br />
Infrastruktur unversteuerte Rücklagen im<br />
Ausmaß von 0,02 Mio. EUR (2002: 0 Mio. EUR)<br />
aufgelöst. Es handelt sich ausschließlich um<br />
tionen sind hierin 89 Mio. EUR enthalten, denen<br />
annähernd gleich hohe Erträge aus – im Rahmen<br />
dieser Transaktionen angeschafften – Wertpapieren<br />
und Ausleihungen gegenüberstehen.<br />
Auf den Unternehmensbereich Infrastruktur<br />
entfallen hiervon 213 Mio. EUR (2002: 237 Mio.<br />
EUR).<br />
Fehlbetrag in Höhe von 137 Mio. EUR (2002:<br />
194 Mio. EUR) dargestellt.<br />
spricht betraglich dem Finanzerfolg des Unternehmensbereiches<br />
Absatz.<br />
und ist ausschließlich dem Unternehmensbereich<br />
Absatz zuzurechnen.<br />
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Der Jahresüberschuss<br />
beträgt 100 Mio. EUR (2002: 125<br />
Mio. EUR) und betrifft ausschließlich den Unternehmensbereich<br />
Absatz.<br />
Bewertungsreserven im Zusammenhang mit<br />
vorzeitigen Abschreibungen auf bestimmte<br />
Gebäudeherstellungen (§ 10a (3) EStG 1988).