GESCHÄFTSBERICHT 2003 - ÖBB
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LAGEBERICHT <strong>2003</strong><br />
Allgemeine Vorbemerkung<br />
Soweit im Lagebericht <strong>2003</strong> auf das „BBG 1992“<br />
Bezug genommen wird, ist darunter das BBG<br />
1992 idF BGBl. I Nr. 71/<strong>2003</strong> zu verstehen.<br />
Wirtschaftliches Umfeld<br />
Trotz schwacher gesamtwirtschaftlicher Nachfrage<br />
im Euro-Raum, weiter zunehmender<br />
Konkurrenz sowie der Streikmaßnahmen im<br />
2. Halbjahr konnte der Umsatz im Jahr <strong>2003</strong><br />
mit 2.108 Mio. EUR in etwa stabil gehalten<br />
werden und liegt mit rund 0,1 % nur geringfügig<br />
unter dem Vorjahreswert von 2.110 Mio.<br />
EUR.<br />
Geänderte Rahmenbedingungen, die zu einer<br />
Belastung des Unternehmens im Jahr <strong>2003</strong><br />
geführt haben, waren Kürzungen bei den<br />
gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes<br />
und das gestiegene Benützungsentgelt.<br />
Dem stehen Entlastungen aus Gewinnen aus<br />
Liegenschaftstransaktionen gegenüber.<br />
Mit der Liberalisierung des Schienengüterverkehrs,<br />
der Umsetzung des EU-Infrastrukturpaketes<br />
(EU-Richtlinie 2001/12) per 15. März <strong>2003</strong> und<br />
der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen<br />
Union ergeben sich für die Österreichischen<br />
Bundesbahnen neue Herausforderungen<br />
und Chancen.<br />
Bestimmte Funktionen dürfen nur von Stellen<br />
oder Unternehmen ausgeführt werden, die<br />
selbst keine Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen,<br />
so zum Beispiel:<br />
• Vorarbeiten und Entscheidungen über die<br />
Zulassung von Eisenbahnunternehmen<br />
einschließlich der Gewährung einzelner<br />
Genehmigungen<br />
• Entscheidung über die Trassenzuweisung<br />
einschließlich sowohl der Bestimmung als<br />
auch der Beurteilung der Verfügbarkeit und<br />
der Zuweisung einzelner Zugtrassen<br />
Die Anwendbarkeit ergibt sich unmittelbar aus<br />
§ 54 (1) BBG idF Bundesbahnstrukturgesetz<br />
BGBl. I Nr. 138/<strong>2003</strong>.<br />
• Entscheidung über die Wegeentgelte<br />
• Überwachung der Einhaltung von<br />
Verpflichtungen zur Bereitstellung bestimmter<br />
Dienstleistungen für die Allgemeinheit<br />
Die Österreichischen Bundesbahnen sind auf die<br />
Liberalisierung sowohl im Personen- als auch im<br />
Güterverkehr gut vorbereitet. Als europäischer<br />
Vorreiter etablierten die Österreichischen Bundesbahnen<br />
bereits mit dem EURegio-Programm<br />
den grenzüberschreitenden Personennahverkehr.<br />
Und mit Repräsentanzen und Tochterunternehmen,<br />
die in der Speditions Holding AG zusammengefasst<br />
sind, sind die Österreichischen<br />
Bundesbahnen bereits jetzt ein wichtiger Player<br />
auf dem Logistiksektor.<br />
Das Statistische Amt der EU, Eurostat (Brüssel),<br />
hat in <strong>2003</strong> befunden, dass Refinanzierungen<br />
der Österreichischen Bundesbahnen für den<br />
Unternehmensbereich Infrastruktur über die<br />
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur<br />
(ÖBFA) bei der Republik Österreich zu den<br />
Staatsschulden zu zählen sind. Neben den<br />
Österreichischen Bundesbahnen sind auch noch<br />
die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft<br />
m.b.H. (SchIG) und die Autobahnen- und<br />
Schnellstraßen-Finanzierungs Aktiengesellschaft<br />
(ASFINAG) betroffen.<br />
Bisher hat die ÖBFA selbst Anleihen der Republik<br />
Österreich am internationalen Kapitalmarkt<br />
begeben und die aufgrund des AAA-Ratings<br />
sehr günstigen Konditionen ohne Aufschlag an<br />
die Österreichischen Bundesbahnen (und die<br />
beiden o.e. Gesellschaften) weitergegeben.<br />
Der Eigentümer, die Republik Österreich, hat<br />
nunmehr beschlossen, dass künftig die Rechts-<br />
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Jahresabschluss/Lagebericht<br />
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