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GESCHÄFTSBERICHT 2003 - ÖBB

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Rückstellungen<br />

Rückstellungen werden für Abfertigungen, Pensionen,<br />

Jubiläumszuwendungen, sonstige ungewisse<br />

Verbindlichkeiten und drohende Verluste<br />

aus schwebenden Geschäften gebildet.<br />

Die Rückstellungen für Abfertigungen und<br />

Jubiläumszuwendungen werden nach dem<br />

Teilwertverfahren, unter Anwendung eines Zinssatzes<br />

von 4 %, ermittelt.<br />

Die Berechnungsparameter wurden dahingehend<br />

geändert, dass nunmehr als Pensionsantrittsalter<br />

60 Jahre (Frauen) und 65 Jahre<br />

(Männer) bzw. 61,5 Jahre für definitiv gestellte<br />

<strong>ÖBB</strong>-Angestellte und ein in Abhängigkeit vom<br />

Verbindlichkeiten<br />

Diese werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

bilanziert. Verbindlichkeiten in fremder Währung<br />

werden mit dem Entstehungskurs oder mit dem<br />

(Passive) Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf<br />

der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss-<br />

C. Erläuterungen zur Bilanz<br />

Anlagevermögen<br />

Die detaillierte Entwicklung des Anlagevermögens<br />

ist im Anlagenspiegel dargestellt.<br />

Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände<br />

des Gesamtunternehmens ist –<br />

bedingt durch den Ausweis von Kostenbeiträgen<br />

Zeitraum bis zum Pensionsantritt gestaffelter<br />

Fluktuationsabschlag zur Anwendung kommen.<br />

Unter den Rückstellungen für Pensionen<br />

sind nur einzelvertragliche Pensionszusagen<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

bilanziert. Eine darüber hinausgehende Rückstellung<br />

ist aufgrund der geltenden Gesetzeslage<br />

(§ 21 BBG 1992) nicht zu bilden.<br />

Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten<br />

die bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risken<br />

und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach<br />

vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.<br />

höheren Devisenkurs des Bilanzstichtages<br />

bewertet.<br />

stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine<br />

bestimmte Zeit nach diesem Tage sind.<br />

des Unternehmensbereiches Absatz an den<br />

Unternehmensbereich Infrastruktur („Bahnhofsoffensive“)<br />

– nicht mehr durch Aufrechnung<br />

der Teilbilanzen der beiden Unternehmensbereiche<br />

ermittelbar; eine Konsolidierung ist<br />

erforderlich.<br />

8<br />

Jahresabschluss/Anhang<br />

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