GESCHÄFTSBERICHT 2003 - ÖBB
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Jahresabschluss/Lagebericht<br />
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• Sicherstellung eines ausreichenden Mobilitätsangebotes<br />
im schienengebundenen Personen-<br />
und Güterverkehr für das ganze Land und<br />
damit verbunden mehr Kundenorientierung<br />
und bessere Leistungen für Bürger und Unternehmen.<br />
• Streichung der unbegrenzten Kostendeckungspflicht<br />
des § 2 Bundesbahngesetz 1992<br />
(automatische Verlustabdeckung) und Umstellung<br />
auf Zuschüsse und Haftungszusagen<br />
des Bundes für Neuinvestitionen.<br />
• Senkung des Zuschussbedarfs der Republik<br />
Österreich durch Schaffung organisatorischer<br />
und rechtlicher Grundlagen für Rationalisierungen<br />
und nachhaltige Kostensenkungen<br />
sowie für ein weiteres Wachstum der Absatzbereiche<br />
und zur Erzielung nachhaltiger<br />
Umsatzerlöse.<br />
Inhalte des Bundesbahnstrukturgesetzes <strong>2003</strong><br />
sind u.a.:<br />
• Gründung und Errichtung einer <strong>ÖBB</strong>-Holding AG<br />
und von Gesellschaften für die Bereitstellung<br />
von Schieneninfrastruktur, den Bau von<br />
Schieneninfrastruktur, den Personenverkehr,<br />
den Güterverkehr, die Traktion, die Technischen<br />
Services, das Personal (inkl. bestimmter<br />
Dienstleistungen) und die Immobilien.<br />
• Sicherstellung der Finanzierung der Investitionen<br />
in den Ausbau der Schieneninfrastruktur<br />
(soweit sie nicht über vertragliche Vereinbarungen<br />
mit den <strong>ÖBB</strong>-Absatzgesellschaften<br />
oder mit anderen Finanzierungsträgern, z.B.<br />
Länder oder Gemeinden, finanziert werden)<br />
auf Basis von mehrjährigen Rahmenplänen<br />
durch Budgetzuschüsse und durch Haftungszusagen<br />
seitens des Bundes sowie durch die<br />
Einrichtung einer eigenständigen <strong>ÖBB</strong>-Infrastruktur<br />
Bau AG unter Einbindung der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken<br />
Aktiengesellschaft<br />
(HL-AG) und der Brenner Eisenbahn GmbH<br />
(BEG), soll eine zügige Umsetzung des<br />
Generalverkehrsplanes gesichert werden.<br />
• Spaltung der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft<br />
mbH (SchIG) und Integration<br />
des Finanzierungsteils der SchIG in<br />
die <strong>ÖBB</strong>-Infrastruktur Bau AG per Ende 2004;<br />
der verbleibende Teil wird eine Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Dienstleistungsgesellschaft<br />
mbH des Bundes, welche die<br />
Abwicklung von PPP-Modellen sowie Finanzierungs-<br />
und Kontrolltätigkeiten für das Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie übernehmen soll.<br />
• Anpassungen der Aufgabenstellung und der<br />
neuen Schieneninfrastrukturfinanzierung auch<br />
bei der Planungs- und Errichtungsgesellschaft<br />
Brenner Eisenbahn GmbH (BEG).<br />
Durch die Neustrukturierung der Österreichischen<br />
Bundesbahnen soll eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit<br />
der Unternehmensorgane der<br />
einzelnen Teilbereiche der Österreichischen<br />
Bundesbahnen, eine Erhöhung der Transparenz<br />
in der Unternehmensführung und -rechnung,<br />
mehr Flexibilität in der Leistungserbringung<br />
sowohl im Absatz- als auch im Infrastrukturbereich<br />
und eine Verbesserung der Kundennähe<br />
erreicht werden.<br />
Die <strong>ÖBB</strong> Holding AG einerseits und die jeweiligen<br />
operativen Gesellschaften andererseits<br />
sind in 2004 zu gründen. In weiterer Folge<br />
werden in der Regel Teilbetriebe der Österreichischen<br />
Bundesbahnen mit Spaltungsstichtag<br />
31.12.2004 (bzw. 31.12.<strong>2003</strong> für die<br />
<strong>ÖBB</strong>-Dienstleistungs GmbH) im Wege der<br />
Gesamtrechtsnachfolge unter sinngemäßer<br />
Anwendung des Bundesgesetzes über die<br />
Spaltung von Kapitalgesellschaften (Spaltung<br />
zur Aufnahme) auf die operativen Gesellschaften<br />
übertragen.<br />
Zur Durchführung der Umstrukturierung der<br />
Österreichischen Bundesbahnen werden die<br />
nach den angeordneten Spaltungsmaßnahmen<br />
mit dem Restvermögen ausgestatteten Österreichischen<br />
Bundesbahnen unter sinngemäßer<br />
Anwendung des Zweiten Abschnittes „Umwand-