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Lexikon der Ausbildungsberufe - BERUF AKTUELL

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nur die Einzelteile her, son<strong>der</strong>n montieren sie auch, prüfen die Klangqualität, stimmen<br />

die Instrumente und reparieren und restaurieren ggf. auch ältere Instrumente. In <strong>der</strong><br />

Industrie sind Handzuginstrumentenmacher/innen auf eine Abteilung spezialisiert.<br />

Hierzu zählt neben <strong>der</strong> mechanischen Fertigung (z.B. für Bass, Tastatur o<strong>der</strong> Register),<br />

Reparatur und Konstruktion (hier ist das Ziel die Verbesserung <strong>der</strong> Instrumente) auch<br />

die Mundharmonika-Fertigung, die ausschließlich industriell erfolgt. Der Bereich Gehäusefertigung<br />

gehört ebenfalls zum Tätigkeitsbereich <strong>der</strong> Handzuginstrumentenmacher/innen<br />

in <strong>der</strong> Industrie.<br />

Hauptsächlich arbeiten Handzuginstrumentenmacher/innen in Klein- und Mittelbetrieben<br />

des Musikinstrumentenbaus, die handgezogene Musikinstrumente herstellen und<br />

reparieren. Darüber hinaus sind sie manchmal in Museen mit angeschlossener Restaurationsabteilung<br />

o<strong>der</strong> in Musikhäusern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt tätig.<br />

Handzuginstrumentenmacher/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG) und <strong>der</strong> Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte<br />

3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten. Auch eine<br />

schulische Ausbildung ist möglich.<br />

Beispielhafte Ausbildungsvergütungen pro Monat:<br />

1. Ausbildungsjahr<br />

2. Ausbildungsjahr<br />

3. Ausbildungsjahr<br />

4. Ausbildungsjahr<br />

Westdeutschland<br />

€ 307<br />

€ 404<br />

€ 430<br />

€ 440<br />

Auszubildende in Industrie und Handel: 7<br />

Weitere Berufe im Musikinstrumentenbau siehe S. 514<br />

Ostdeutschland<br />

keine Angaben<br />

keine Angaben<br />

keine Angaben<br />

keine Angaben<br />

Haus- und Familienpfleger/in<br />

Haus- und Familienpfleger/innen unterstützen – meist vorübergehend – Menschen in<br />

unterschiedlichsten Lebenslagen und aus allen Altersschichten. Beispielsweise erledigen<br />

sie in Familienhaushalten selbstständig und planvoll Alltagsarbeiten anstelle <strong>der</strong> erkrankten<br />

Familienmitglie<strong>der</strong>, greifen alleinstehenden älteren Menschen bei täglichen<br />

Verrichtungen unter die Arme, gewährleisten die Versorgung von kranken o<strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />

Personen bzw. Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung. In <strong>der</strong> Familienpflege versorgen<br />

sie nicht nur den Haushalt, kaufen ein, sorgen für Wäsche und Mahlzeiten und halten<br />

dabei vorgegebene Budgets und getroffene Absprachen ein, sie betreuen insbeson<strong>der</strong>e<br />

auch die im Haushalt lebenden Kin<strong>der</strong>, unterstützen diese in <strong>der</strong> ungewohnten Situation<br />

durch Zuspruch und praktische Unterstützung. Gegebenenfalls stehen Haus- und Familienpfleger/innen<br />

Familien auch direkt in <strong>der</strong> Zeit nach <strong>der</strong> Geburt eines Kindes bei<br />

– versorgen Frauen im Wochenbett, Säuglinge und Kleinkin<strong>der</strong>. Sind sie bei pflegebedürftigen<br />

Menschen eingesetzt, übernehmen Haus- und Familienpfleger/innen<br />

Grundpflege- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe und leiten<br />

Angehörige in <strong>der</strong> Krankenpflege an. In Beobachtungsprotokollen dokumentieren sie<br />

233<br />

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