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Lexikon der Ausbildungsberufe - BERUF AKTUELL

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Gesetzliche Grundlagen <strong>der</strong><br />

Berufsausbildung<br />

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)<br />

Die berufliche Bildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, durch das eine ordnungsgemäße<br />

und fachlich einwandfreie Berufsausbildung gesichert werden soll. Wichtige<br />

Bestimmungen aus dem Berufsbildungsgesetz:<br />

• Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in anerkannten <strong>Ausbildungsberufe</strong>n ausgebildet<br />

werden.<br />

• Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung<br />

geeignet sein.<br />

• Die Zahl <strong>der</strong> Auszubildenden muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl <strong>der</strong><br />

Ausbildungsplätze o<strong>der</strong> zur Zahl <strong>der</strong> beschäftigten Fachkräfte stehen. Ausnahmen<br />

sind möglich, wenn das Ausbildungsziel nicht gefährdet ist.<br />

• Nur geeignete Ausbil<strong>der</strong> sind zur Ausbildung berechtigt.<br />

• Vor Beginn <strong>der</strong> Berufsausbildung muss zwischen Ausbildendem und Auszubildendem<br />

ein Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen werden.<br />

• Jedes vertraglich geschlossene Ausbildungsverhältnis muss in einem Verzeichnis<br />

<strong>der</strong> Ausbildungsverhältnisse bei <strong>der</strong> zuständigen Stelle (zum Beispiel <strong>der</strong> Industrieund<br />

Handelskammer, <strong>der</strong> Handwerkskammer, <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer, dem<br />

Bundesverwaltungsamt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtsanwaltskammer) eingetragen werden.<br />

• Rechte und Pflichten des Auszubildenden sowie des Ausbildenden sind genau<br />

vorgeschrieben. Beide sind dafür verantwortlich, dass das Ausbildungsziel erreicht<br />

wird – <strong>der</strong> Ausbildende durch die Vermittlung von allen in <strong>der</strong> Ausbildungsverordnung<br />

festgelegten beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten des Berufes,<br />

<strong>der</strong> Auszubildende durch Bemühen, sich diese beruflichen Fertigkeiten,<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.<br />

• Aus dem Ausbildungsvertrag müssen Dauer <strong>der</strong> Ausbildung, Probezeit, Urlaubszeit,<br />

Vergütung und ähnliche Regelungen hervorgehen.<br />

• In den anerkannten <strong>Ausbildungsberufe</strong>n werden Abschlussprüfungen durch die<br />

zuständigen Stellen (zum Beispiel Kammern) abgenommen.<br />

Mehr darüber im Internet unter www.bmbf.de o<strong>der</strong> im Info-Kasten auf Seite 557.<br />

Die Handwerksordnung (HwO)<br />

Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks stellt eine einheitliche gesetzliche Grundlage<br />

für das Handwerk dar. Es regelt sowohl die Ausübung eines Handwerks, die Meisterprüfung<br />

im Handwerk, die Organisation des Handwerks und die Berufsbildung im<br />

Handwerk.<br />

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