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Lexikon der Ausbildungsberufe - BERUF AKTUELL

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Physiotherapeut/in<br />

Physiotherapeuten und -therapeutinnen wenden bei Patienten, <strong>der</strong>en Beweglichkeit<br />

alters-, krankheits- o<strong>der</strong> unfallbedingt eingeschränkt ist, spezielle Muskel- und Koordinationstrainingsmaßnahmen<br />

an. Auf <strong>der</strong> Basis ärztlicher Diagnose und eigener Beobachtung<br />

planen sie den Therapieablauf. Dieser kann gezielte Bewegungsübungen in<br />

Einzel- und Gruppentherapie, Übungen mit Geräten wie Bällen, Stäben und Ringen<br />

enthalten, ferner Behandlungen in Form von Atemtherapie, Massage, Elektrotherapie<br />

sowie Wärme- o<strong>der</strong> Hydrotherapie. Dabei beraten Physiotherapeuten und -therapeutinnen<br />

ihre Patienten hinsichtlich Wirkungsweise, geeigneter Hilfsmittel, motivieren sie<br />

zu Eigenaktivität und Ausdauer und leiten sie zur selbstständigen Durchführung von<br />

krankengymnastischen Übungen an.<br />

Physiotherapeuten und -therapeutinnen arbeiten hauptsächlich in Krankenhäusern,<br />

Kliniken, Facharzt- und physiotherapeutischen Praxen. Auch in Altenheimen und in<br />

Einrichtungen zur Einglie<strong>der</strong>ung und Pflege von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung sind sie<br />

tätig. Darüber hinaus können sie bei Sportvereinen und in Wellnesshotels beschäftigt<br />

sein.<br />

Physiotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung<br />

an Berufsfachschulen für Physiotherapie. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Kombinierte<br />

Ausbildungen, die zusätzlich den Abschluss als Gymnastiklehrer/in vermitteln, dauern<br />

zwischen 3 1/2 und 4 1/2 Jahre. Daneben besteht die Möglichkeit, Physiotherapie<br />

an Fachhochschulen zu studieren, teilweise auch in kombinierter Form mit <strong>der</strong> Berufsfachschulausbildung.<br />

Vorausgesetzt wird ein mittlerer Bildungsabschluss o<strong>der</strong> eine an<strong>der</strong>e abgeschlossene<br />

zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert. Auch Personen mit<br />

Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie zusätzlich über eine<br />

abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen. Vor<br />

Ausbildungsbeginn muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches<br />

Attest nachgewiesen werden. Teilweise wird auch ein ausbildungsbezogenes Praktikum<br />

erwartet.<br />

Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt.<br />

Weitere Berufe in <strong>der</strong> Therapie (nichtärztlich) siehe S. 502, Berufe rund um Sport und<br />

Bewegung siehe S. 503<br />

Podologe/Podologin<br />

Sie sind Fachleute für die Erhaltung <strong>der</strong> Fußgesundheit. In <strong>der</strong> nichtärztlichen Heilkunde<br />

behandeln sie selbstständig z.B. Hühneraugen, Warzen o<strong>der</strong> Fußpilz. Auf ärztliche Anordnung<br />

hin passen sie auch orthopädische Hilfsmittel an. Außerdem pflegen o<strong>der</strong><br />

massieren sie Füße und behandeln Fußnägel. Haben Podologen bzw. Podologinnen<br />

eine eigene Praxis, können auch Verwaltungsaufgaben auf sie zukommen: Beispielsweise<br />

erledigen sie dann die Buchführung selbst o<strong>der</strong> werben für ihr Dienstleistungsangebot.<br />

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