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Lexikon der Ausbildungsberufe - BERUF AKTUELL

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Vorwiegend sind sie in podologischen Praxen sowie in Fußpflegeabteilungen von Rehabilitationskliniken<br />

und Krankenhäusern tätig. Podologen und Podologinnen arbeiten<br />

zudem in Physiotherapiepraxen. Darüber hinaus finden sie in Kosmetiksalons, Sanitätsund<br />

Orthopädiehäusern mit podologischen Abteilungen, Seniorenheimen und Erholungseinrichtungen<br />

wie Wellnesshotels Beschäftigungsmöglichkeiten.<br />

Podologe bzw. Podologin ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung<br />

an Berufsfachschulen. Die Ausbildung dauert 2 Jahre.<br />

Vorausgesetzt wird in <strong>der</strong> Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Auch Schüler/innen<br />

mit Hauptschulabschluss können aufgenommen werden, sofern sie über eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen. Vor Ausbildungsbeginn<br />

muss die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest<br />

nachgewiesen werden.<br />

Eine Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt.<br />

Weitere Berufe in <strong>der</strong> Therapie (nichtärztlich) siehe S. 502, Berufe mit Medizin siehe<br />

S. 502, Berufe rund um Kosmetik, Körperpflege und Wellness siehe S. 497<br />

Polizeivollzugsbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst)<br />

Im Einzeldienst bei den Polizeidienststellen übernehmen Polizeivollzugsbeamte und<br />

-beamtinnen im mittleren Dienst vorwiegend den Wach- und Streifendienst. Sie leisten<br />

in Notsituationen Hilfe. Bei Ordnungswidrigkeiten halten sie z.B. den Sachverhalt fest<br />

und verhängen Bußgel<strong>der</strong>. Sie verfolgen Vergehen und wirken bei <strong>der</strong> Fahndung, bei<br />

Festnahmen bzw. bei <strong>der</strong> Aufklärung von Verbrechen mit, etwa indem sie Beweisstücke<br />

sicherstellen o<strong>der</strong> Zeugen befragen. Verdächtige Personen bringen sie zur Vernehmung<br />

aufs Revier. Auf <strong>der</strong> Wache nehmen sie Anrufe entgegen o<strong>der</strong> protokollieren Anzeigen,<br />

schreiben Berichte und koordinieren anfallende Aufgaben. Bei Verkehrsunfällen sichern<br />

sie die Unfallstelle ab, nehmen Personalien auf und schlichten zuweilen auch Streitigkeiten.<br />

Sie regeln aber auch den Verkehr, etwa wenn Ampeln ausgefallen sind. In <strong>der</strong><br />

Verkehrserziehung besuchen sie Kin<strong>der</strong>gärten und Schulen, erklären Verkehrsregeln<br />

und spielen mit den Kin<strong>der</strong>n Verkehrsübungen durch. Zum vorbeugenden Schutz vor<br />

Straftaten beraten Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im mittleren Dienst beispielsweise<br />

Bürger, wie das Haus o<strong>der</strong> die Wohnung vor Einbrüchen geschützt werden kann.<br />

Beschäftigung finden sie in Polizeidienststellen o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Bereitschaftspolizei.<br />

Polizeivollzugsbeamter bzw. Polizeivollzugsbeamtin im mittleren Dienst ist eine Ausbildung,<br />

die durch Verordnungen <strong>der</strong> einzelnen Bundeslän<strong>der</strong> geregelt ist. Die jeweiligen<br />

Bestimmungen können voneinan<strong>der</strong> abweichen. Die Ausbildung ist i.d.R. in <strong>der</strong><br />

Dienstrichtung Schutzpolizei (umfasst auch Bereitschaftspolizei und Wasserschutzpolizei)<br />

möglich. Die 2- bis 2 1/2-jährige Ausbildung wird von den Bundeslän<strong>der</strong>n angeboten.<br />

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Weiterführende Informationen finden Sie in den Berufsinformationszentren <strong>der</strong><br />

Agenturen für Arbeit sowie in <strong>BERUF</strong>ENET unter www.berufenet.arbeitsagentur.de

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