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Lexikon der Ausbildungsberufe - BERUF AKTUELL

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und präsentieren sie Waren. Weitere Aufgabengebiete von Musikfachhändler/innen<br />

sind Einkauf, Lagerhaltung sowie Personalplanung.<br />

Hauptsächlich arbeiten sie im Einzel-, Versand- o<strong>der</strong> Großhandel mit Musikalien, Musikinstrumenten<br />

und Tonträgern, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in<br />

Fachmärkten. Darüber hinaus können sie in Musikverlagen, in Betrieben <strong>der</strong> Veranstaltungsbranche,<br />

in <strong>der</strong> Musikindustrie sowie im Instrumentenbau tätig sein.<br />

Der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Ausbildungsberuf Musikalienhändler/in<br />

wird neu geordnet und soll die Berufsbezeichnung Musikfachhändler/in<br />

erhalten. Die Ausbildungsregelung tritt voraussichtlich am 1. August 2009 bundesweit<br />

in Kraft. Die 3-jährige Ausbildung soll ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen o<strong>der</strong><br />

Schwerpunkten in Industrie und Handel ausgebildet werden. Wahlqualifikationen bieten<br />

eine flexible Strukturierung <strong>der</strong> Ausbildung.<br />

Zur Höhe <strong>der</strong> Ausbildungsvergütung und zu den Auszubildendenzahlen liegen <strong>der</strong>zeit<br />

noch keine Informationen vor.<br />

Weitere Berufe im Handel siehe S. 528, Berufe mit Musik siehe S. 505, Berufe rund um<br />

Vertrieb und Verkauf siehe S. 530<br />

Musiker/in – Kirchenmusik<br />

Kirchenmusiker/innen gestalten, betreuen und leiten die musikalische Begleitung eines<br />

Gottesdienstes. Zusammen mit Pfarrern, Pfarrerinnen und Priestern sowie mit einzelnen<br />

Gemeindemitglie<strong>der</strong>n bereiten sie die Gottesdienste vor. Die Ausgestaltung führen sie<br />

dann sowohl mit dem eigenen Orgelspiel durch als auch mit musikalischen Gruppen,<br />

Chören und Ensembles, die sie während <strong>der</strong> Gottesdienste anleiten. Als Kantor/in und<br />

Chorleiter/in beziehen sie die Gemeindemitglie<strong>der</strong> in das liturgische Geschehen mit<br />

ein und pflegen den liturgischen Gemeindegesang. Sie betreuen die Singarbeit in Jugendgruppen<br />

und Erwachsenenchören, leiten kirchliche Instrumentalkreise, z.B. Posaunenchöre,<br />

Streicherensembles und erteilen Musikunterricht. Darüber hinaus organisieren<br />

und veranstalten sie auch Orgelmatineen und Kirchenkonzerte o<strong>der</strong> komponieren und<br />

arrangieren Musik für beson<strong>der</strong>e Gelegenheiten. In <strong>der</strong> Gemeinde wirken sie daneben<br />

an <strong>der</strong> Organisation und Verwaltung kirchenmusikalischer Belange mit, z.B. verwalten<br />

sie die Musikinstrumente und das Kirchenmusikbudget <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Kirchenmusiker/innen sind hauptsächlich bei den christlichen Kirchengemeinden angestellt.<br />

Darüber hinaus sind sie an Musikschulen, Volkshochschulen o<strong>der</strong> als freiberufliche<br />

Musiklehrer/innen tätig.<br />

Kirchenmusiker/in ist eine landesrechtlich o<strong>der</strong> kirchenrechtlich geregelte schulische<br />

Ausbildung an Berufsfachschulen und Kirchenmusikschulen. Die Ausbildung befähigt<br />

zur Übernahme verantwortlicher Aufgaben im Bereich <strong>der</strong> nebenberuflichen Kirchenmusik.<br />

Die Dauer <strong>der</strong> schulischen Ausbildung beträgt in Teilzeitform 2 Jahre und in<br />

Vollzeitform 1 bis 2 Jahre. Wenn Zusatzqualifikationen Bestandteil <strong>der</strong> Ausbildung<br />

342<br />

Weiterführende Informationen finden Sie in den Berufsinformationszentren <strong>der</strong><br />

Agenturen für Arbeit sowie in <strong>BERUF</strong>ENET unter www.berufenet.arbeitsagentur.de

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