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Teil C - Rainer Gansen

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d unterschiedliche Bewertungsregel für Vermögenskategorien<br />

Das Gesamtvermögen lässt sich unter dem Aspekt des „erbschaftssteuerlichen<br />

Wertes“ in drei Kategorien einteilen.<br />

Es sind dies:<br />

d1 Kategorie I<br />

Aktien, Sparbriefe, festverzinsliche Wertpapiere,<br />

Geldvermögen usw. Der erbschaftssteuerliche Wert<br />

entspricht dem Verkehrswert.<br />

d2 Kategorie II<br />

Der Wert von GmbH-Anteilen liegt – bewertet nach<br />

dem„Stuttgarter Verfahren“ tendenziell unter dem<br />

eines vergleichbaren börsennotierten Wertpapiers.<br />

Der erbschaftssteuerliche Wert liegt i.d.R. unter<br />

dem Verkehrswert.<br />

Bei einer Beteiligung von mehr als 25 % kommt als<br />

Vorteil der Freibetrag, der Bewertungsabschlag<br />

und die Tarifbegrenzung noch dazu.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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