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Teil C - Rainer Gansen

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e Zur gewerbesteuerlichen Problematik<br />

Die Gewerbesteuer ist eine auf den tätigen Gewerbebetrieb<br />

bezogene Steuer. Sie erfasst grundsätzlich nur laufende<br />

Gewinne und keine Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG.<br />

Veräußerungsgewinne die nach § 16 Abs.2, S.3 und § 24 Abs.3<br />

S.3 UmwStG in laufende Gewinne umqualifiziert werden,<br />

werden nicht <strong>Teil</strong> des steuerpflichtigen Gewerbeertrages.<br />

Beim Rechtsformwechsel von der GmbH in eine Einzelunternehmung<br />

und anschließendem Verkauf innerhalb von 5 Jahren<br />

wird der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig.<br />

Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften unterliegt<br />

nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften gilt in vollem Umfang<br />

als Gewerbebetrieb, somit auch die Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Betrieben, <strong>Teil</strong>betrieben oder Anteilen von<br />

Kapitalgesellschaften. Der Verkauf von Mitunternehmeranteilen<br />

ist jedoch nicht gewerbesteuerpflichtig.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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