Teil C - Rainer Gansen
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e Zur gewerbesteuerlichen Problematik<br />
Die Gewerbesteuer ist eine auf den tätigen Gewerbebetrieb<br />
bezogene Steuer. Sie erfasst grundsätzlich nur laufende<br />
Gewinne und keine Veräußerungsgewinne nach § 16 EStG.<br />
Veräußerungsgewinne die nach § 16 Abs.2, S.3 und § 24 Abs.3<br />
S.3 UmwStG in laufende Gewinne umqualifiziert werden,<br />
werden nicht <strong>Teil</strong> des steuerpflichtigen Gewerbeertrages.<br />
Beim Rechtsformwechsel von der GmbH in eine Einzelunternehmung<br />
und anschließendem Verkauf innerhalb von 5 Jahren<br />
wird der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig.<br />
Der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften unterliegt<br />
nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die Tätigkeit von Kapitalgesellschaften gilt in vollem Umfang<br />
als Gewerbebetrieb, somit auch die Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Betrieben, <strong>Teil</strong>betrieben oder Anteilen von<br />
Kapitalgesellschaften. Der Verkauf von Mitunternehmeranteilen<br />
ist jedoch nicht gewerbesteuerpflichtig.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,