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Teil C - Rainer Gansen

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f Abschließende Bemerkungen<br />

Bei der vollentgeltliche Unternehmensnachfolge gibt es<br />

vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Zu unterscheiden sind Gestaltungen, die dem ausschließlich<br />

dem Veräußerer, dem Erwerber und beiden Beteiligten zukommen.<br />

Dem Veräußerer kommen insbesondere Vorteile durch die<br />

Qualifizierung von laufenden und Veräußerungsgewinne zu.<br />

Bei der Fünftelungsregelung können durch Verluste im Veräußerungsjahr<br />

und Einkünfteverschiebung in vor- oder<br />

nachfolge Jahre im Veräußerungsjahr erhebliche Steuervorteile<br />

entstehen.<br />

Für den Erwerbe ist wohl die Einzelrechtsnachfolge steuerlich<br />

vorteilhaft. Hat eine GmbH Verlustvorträge sollte möglicherweise<br />

aus der GmbH heraus verkauft werden. Ein Rechtsformwechsel<br />

ist für den Verkäufer nachteilig – für den Käufer<br />

sehr vorteilhaft.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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