Teil C - Rainer Gansen
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f Abschließende Bemerkungen<br />
Bei der vollentgeltliche Unternehmensnachfolge gibt es<br />
vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Zu unterscheiden sind Gestaltungen, die dem ausschließlich<br />
dem Veräußerer, dem Erwerber und beiden Beteiligten zukommen.<br />
Dem Veräußerer kommen insbesondere Vorteile durch die<br />
Qualifizierung von laufenden und Veräußerungsgewinne zu.<br />
Bei der Fünftelungsregelung können durch Verluste im Veräußerungsjahr<br />
und Einkünfteverschiebung in vor- oder<br />
nachfolge Jahre im Veräußerungsjahr erhebliche Steuervorteile<br />
entstehen.<br />
Für den Erwerbe ist wohl die Einzelrechtsnachfolge steuerlich<br />
vorteilhaft. Hat eine GmbH Verlustvorträge sollte möglicherweise<br />
aus der GmbH heraus verkauft werden. Ein Rechtsformwechsel<br />
ist für den Verkäufer nachteilig – für den Käufer<br />
sehr vorteilhaft.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,