Teil C - Rainer Gansen
Teil C - Rainer Gansen
Teil C - Rainer Gansen
- TAGS
- rainer
- gansen
- www.gansen.eu
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Betriebsvermögen erlangt durch die Vorschriften der §§ 13a<br />
und 19a ErbStG besondere Vergünstigungen. Es sind dies:<br />
� Absoluter Freibetrag<br />
Bei inländischem (gewerblichem oder freiberuflichen)<br />
Betriebsvermögen oder einer mehr als 25<br />
%-igen Beteiligung an einer inländischen Kapitalgesellschaft<br />
bleibt ein Betrag von<br />
2225.000 Euro<br />
steuerfrei. Beim Erwerb von Todes wegen tritt die<br />
Begünstigung kraft Gesetzes ein. Der Freibetrag<br />
steht jedem Erwerber anteilig zu, kann aber vom<br />
Erblasser schriftlich individuell verteilt werden.<br />
� Relativer Freibetrag<br />
Nach § 13a Abs.2 ErbStG wird für begünstigtes<br />
Vermögen unabhängig davon, ob dem Erwerber<br />
ein Freibetrag zugestanden hat, ein Bewertungsabschlag<br />
in Höhe von<br />
35 % gewährt<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,