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Teil C - Rainer Gansen

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c Übergabe von Betriebsvermögen in Vorwegnahme der<br />

Erbfolge mit Gegenleistung<br />

c1 Übergabe bei Übernahme von Verbindlichkeiten<br />

� Einkommenssteuerliche Folgen<br />

Die Übernahme von privaten Schulden und von<br />

betrieblichen Schulden, deren Übernahme nur im<br />

Zusammenhang mit einzelnen Wirtschaftsgütern des<br />

Betriebsvermögens steht, stellt Veräußerungsentgelt dar.<br />

Nach der Einheitstheorie sind Schulden Wirtschaftsgüter.<br />

Ein Veräußerungsentgelt liegt erst vor, die Schulden das<br />

Kapitalkonto übersteigen.<br />

� Erbschaftssteuerliche Folgen<br />

Anders als im Einkommensteuerrecht sind Versorgungsleistungen,<br />

Abstandsleistungen und Ausgleichsleistungen am<br />

Dritte im Erbschaftsteuerrecht stets Gegenleistungen.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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