Teil C - Rainer Gansen
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c Übergabe von Betriebsvermögen in Vorwegnahme der<br />
Erbfolge mit Gegenleistung<br />
c1 Übergabe bei Übernahme von Verbindlichkeiten<br />
� Einkommenssteuerliche Folgen<br />
Die Übernahme von privaten Schulden und von<br />
betrieblichen Schulden, deren Übernahme nur im<br />
Zusammenhang mit einzelnen Wirtschaftsgütern des<br />
Betriebsvermögens steht, stellt Veräußerungsentgelt dar.<br />
Nach der Einheitstheorie sind Schulden Wirtschaftsgüter.<br />
Ein Veräußerungsentgelt liegt erst vor, die Schulden das<br />
Kapitalkonto übersteigen.<br />
� Erbschaftssteuerliche Folgen<br />
Anders als im Einkommensteuerrecht sind Versorgungsleistungen,<br />
Abstandsleistungen und Ausgleichsleistungen am<br />
Dritte im Erbschaftsteuerrecht stets Gegenleistungen.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,