Teil C - Rainer Gansen
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4 Ausgewählte erbschafts- und schenkungssteuerliche Gestaltungsempfehlungen<br />
auch unter Berücksichtigung der<br />
Interessenlage des Übernehmers<br />
a Vermögensumschichtungen in begünstigtes<br />
Betriebsvermögen<br />
Betriebsvermögen ist erbschaftssteuerlich vielfach<br />
priviligiert. Es bietet sich deshalb an, Privatvermögen in<br />
Betriebsvermögen umzuqualifizieren.<br />
Zum beweglichen notwendigen Betriebsvermögen gehören<br />
Vermögensgegenstände die dem Betrieb unmittelbar<br />
dienen und objektiv erkennbar zum unmittelbaren<br />
Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Sind Vermögensgegenstände<br />
(nur) geeignet den Betrieb zu fördern, stellen<br />
sie gewillkürtes Betriebsvermögen dar. Eine Aufteilung<br />
von beweglichem Vermögen in einen privaten und<br />
betrieblichen Anteil erfolgt nicht.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,