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Teil C - Rainer Gansen

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4 Ausgewählte erbschafts- und schenkungssteuerliche Gestaltungsempfehlungen<br />

auch unter Berücksichtigung der<br />

Interessenlage des Übernehmers<br />

a Vermögensumschichtungen in begünstigtes<br />

Betriebsvermögen<br />

Betriebsvermögen ist erbschaftssteuerlich vielfach<br />

priviligiert. Es bietet sich deshalb an, Privatvermögen in<br />

Betriebsvermögen umzuqualifizieren.<br />

Zum beweglichen notwendigen Betriebsvermögen gehören<br />

Vermögensgegenstände die dem Betrieb unmittelbar<br />

dienen und objektiv erkennbar zum unmittelbaren<br />

Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Sind Vermögensgegenstände<br />

(nur) geeignet den Betrieb zu fördern, stellen<br />

sie gewillkürtes Betriebsvermögen dar. Eine Aufteilung<br />

von beweglichem Vermögen in einen privaten und<br />

betrieblichen Anteil erfolgt nicht.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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