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Teil C - Rainer Gansen

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c Wahl der schenkungs- und erbschaftsteuerlich optimalen<br />

Rechtsform<br />

c1 Personal- oder Kapitalgesellschaft<br />

Ertragsstarke Unternehmen erlangen in der Rechtsform<br />

der Personalgesellschaft tendenziell niedrigere (Erbschafts)steuerwerte,<br />

da Ertragswerte bei Personalgesellschaften<br />

keine Berücksichtigung finden.<br />

Bei einem negativen Ertragswert ist der Steuerwert<br />

der Kapitalgesellschaft niedriger als bei einer Personalgesellschaft.<br />

c2 Abweichende Werte bei Personalgesellschaften<br />

Die grundsätzliche Bewertungsidentität gem. § 12 Abs. 5<br />

ErbStG i.V.m. § 109 Abs.1 BewG wird zwischen Steuerbilanz<br />

und Vermögensaufstellung durchbrochen. Die<br />

wichtigsten Abweichungen sind:<br />

� Betriebsgrundstücke - Ansatz mit dem<br />

Grundstückswert § 12 Abs.3 ErbStG<br />

� Rücklagen, insbesondere Ersatzbeschaffung<br />

Bilanzposten i.S.d. § 137 BewG<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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