Teil C - Rainer Gansen
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c Wahl der schenkungs- und erbschaftsteuerlich optimalen<br />
Rechtsform<br />
c1 Personal- oder Kapitalgesellschaft<br />
Ertragsstarke Unternehmen erlangen in der Rechtsform<br />
der Personalgesellschaft tendenziell niedrigere (Erbschafts)steuerwerte,<br />
da Ertragswerte bei Personalgesellschaften<br />
keine Berücksichtigung finden.<br />
Bei einem negativen Ertragswert ist der Steuerwert<br />
der Kapitalgesellschaft niedriger als bei einer Personalgesellschaft.<br />
c2 Abweichende Werte bei Personalgesellschaften<br />
Die grundsätzliche Bewertungsidentität gem. § 12 Abs. 5<br />
ErbStG i.V.m. § 109 Abs.1 BewG wird zwischen Steuerbilanz<br />
und Vermögensaufstellung durchbrochen. Die<br />
wichtigsten Abweichungen sind:<br />
� Betriebsgrundstücke - Ansatz mit dem<br />
Grundstückswert § 12 Abs.3 ErbStG<br />
� Rücklagen, insbesondere Ersatzbeschaffung<br />
Bilanzposten i.S.d. § 137 BewG<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,