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Teil C - Rainer Gansen

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k9 Erbbaurecht<br />

Ein Sparmodell für alle, die wertvollen Grund und<br />

Boden abgeben wollen.<br />

Strategie<br />

In einem ersten Schritt räumen die Eigentümer dem Kind<br />

auf einem Grundstück ein Erbbaurecht ein. Die Erbbauberechtigten<br />

errichten auf dem Grundstück ein Gebäude.<br />

Anschließend verschenken die Eigentümer das Grundstück.<br />

Effekt<br />

Für das Erbbaurecht ist nur ein geringer Erbauzins (Einkommensteuerpflichtig)<br />

zu zahlen. Bei der Übertragung<br />

des Grundstückes zählt dann nicht mehr der hohe Bodenrichtwert<br />

als Steuerwert, sondern das 18,6 Fache des Erbbauzinses.<br />

Zwischen der Einräumung des Erbbaurechts<br />

und der Übertragung sollte Zeit liegen, damit kein Gestaltungsmissbrauch<br />

unterstellt wird.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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