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Teil C - Rainer Gansen

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a3 Besteuerung des Veräußerungsgewinnes als laufender<br />

Gewinn (Einkommen- und Gewerbesteuer)<br />

Liegen die Voraussetzungen eines Überganges der wesendliche<br />

Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang<br />

bei Einstellung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit nicht<br />

vor, ist der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn<br />

(ohne Vergünstigungen) zu versteuern. Es fällt auch Gewerbesteuer<br />

an.<br />

Unschädlich ist die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen,<br />

wenn diese gleichzeitig mit dem Unternehmensverkauf<br />

in das Privatvermögen überführtwerden,<br />

und somit eine Betriebsaufgabe vorliegt.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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