Teil C - Rainer Gansen
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a3 Besteuerung des Veräußerungsgewinnes als laufender<br />
Gewinn (Einkommen- und Gewerbesteuer)<br />
Liegen die Voraussetzungen eines Überganges der wesendliche<br />
Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang<br />
bei Einstellung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit nicht<br />
vor, ist der Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn<br />
(ohne Vergünstigungen) zu versteuern. Es fällt auch Gewerbesteuer<br />
an.<br />
Unschädlich ist die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen,<br />
wenn diese gleichzeitig mit dem Unternehmensverkauf<br />
in das Privatvermögen überführtwerden,<br />
und somit eine Betriebsaufgabe vorliegt.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,