Teil C - Rainer Gansen
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Die wichtigen Grundzüge des Erbrechtes werden nachfolgend kurz erläutert.<br />
a gesetzliche Regelungen<br />
Eine Erbrechtsgarantie steht im Grundgesetz Artikel 14. Erbrechtsregelungen<br />
enthält das BGB.<br />
a1 Privaterbrecht und verfassungsrechtlicher Schutz<br />
Das Erbrecht ist <strong>Teil</strong> der Privatrechtsordnung, die auf der Anerkennung<br />
des Privateigentums und der Privatautonomie beruht.<br />
Das Vermögen des Erblassers geht deshalb mit dessen Tode nicht<br />
auf den Staat, sondern auf Privatpersonen, nämlich den Ehegatten,<br />
Kindern und Verwandten über (Artikel 14, Abs. 1 GG).<br />
a2 Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge<br />
Nach § 1922 Abs.1 BGB gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.<br />
Die Erben werden (anteilig) Rechtsnachfolger und Inhaber<br />
des gesamten Vermögens einschließlich der Verbindlichkeiten.<br />
a3 Vorrang der gewillkürteen Erbfolge<br />
Der Erblasser ist berechtigt, durch Verfügung von Todes wegen den<br />
oder die Erben zu bestimmen. Es gilt der Vorrang der „gewillkürten<br />
Erbfolge“.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,