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Teil C - Rainer Gansen

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Die wichtigen Grundzüge des Erbrechtes werden nachfolgend kurz erläutert.<br />

a gesetzliche Regelungen<br />

Eine Erbrechtsgarantie steht im Grundgesetz Artikel 14. Erbrechtsregelungen<br />

enthält das BGB.<br />

a1 Privaterbrecht und verfassungsrechtlicher Schutz<br />

Das Erbrecht ist <strong>Teil</strong> der Privatrechtsordnung, die auf der Anerkennung<br />

des Privateigentums und der Privatautonomie beruht.<br />

Das Vermögen des Erblassers geht deshalb mit dessen Tode nicht<br />

auf den Staat, sondern auf Privatpersonen, nämlich den Ehegatten,<br />

Kindern und Verwandten über (Artikel 14, Abs. 1 GG).<br />

a2 Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge<br />

Nach § 1922 Abs.1 BGB gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge.<br />

Die Erben werden (anteilig) Rechtsnachfolger und Inhaber<br />

des gesamten Vermögens einschließlich der Verbindlichkeiten.<br />

a3 Vorrang der gewillkürteen Erbfolge<br />

Der Erblasser ist berechtigt, durch Verfügung von Todes wegen den<br />

oder die Erben zu bestimmen. Es gilt der Vorrang der „gewillkürten<br />

Erbfolge“.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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