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Teil C - Rainer Gansen

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3 Besteuerung beim Kauf eines Unternehmens oder<br />

Unternehmensteilen aus einer Kapitalgesellschaft<br />

(asset-deals)<br />

Im Falle eines asset-deals ist ertragsteuerlich der Veräußerungsgewinn<br />

gemäß der Vorschriften des KStG als<br />

laufender Gewinn zu versteuern.<br />

� Ab 2001 beträgt der Körperschaftsteuersatz 25 %<br />

� Es fällt auch Gewerbesteuer (Abschn. 40 Abs.2 GewStR)<br />

an. Durch Einbringung des zu veräußenden Geschäftsbetriebes<br />

eine Mitunternehmerschaft kann u.U. eine<br />

gewerbesteuerfreie Veräußerung erreicht werden.<br />

� Die Gesamtertragsteuerbelastung beträgt – abhängig vom<br />

jeweiligen Hebesatz – ca. 38 bis 39 %, solange die Gewinne<br />

in der Gesellschaft verbleiben.<br />

� Der entstehende Veräußerungsgewinn oder –verlust ist<br />

innerhalb der GmbH verrechenbar.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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