Teil C - Rainer Gansen
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3 Besteuerung beim Kauf eines Unternehmens oder<br />
Unternehmensteilen aus einer Kapitalgesellschaft<br />
(asset-deals)<br />
Im Falle eines asset-deals ist ertragsteuerlich der Veräußerungsgewinn<br />
gemäß der Vorschriften des KStG als<br />
laufender Gewinn zu versteuern.<br />
� Ab 2001 beträgt der Körperschaftsteuersatz 25 %<br />
� Es fällt auch Gewerbesteuer (Abschn. 40 Abs.2 GewStR)<br />
an. Durch Einbringung des zu veräußenden Geschäftsbetriebes<br />
eine Mitunternehmerschaft kann u.U. eine<br />
gewerbesteuerfreie Veräußerung erreicht werden.<br />
� Die Gesamtertragsteuerbelastung beträgt – abhängig vom<br />
jeweiligen Hebesatz – ca. 38 bis 39 %, solange die Gewinne<br />
in der Gesellschaft verbleiben.<br />
� Der entstehende Veräußerungsgewinn oder –verlust ist<br />
innerhalb der GmbH verrechenbar.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,