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Teil C - Rainer Gansen

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2 Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen<br />

Gesellschaftsanteile können im Betriebsvermögen von Personal-<br />

und Kapitalgesellschaften gehalten werden. In<br />

Abhängigkeit davon wo die Gesellschaftsanteile gehalten<br />

werden, findet eine abweichende Besteuerung statt, die für<br />

große Empörung gesorgt hat. Werden die Veräußerungsgewinne<br />

jedoch ausgeschüttet, gleicht sich die Besteuerung<br />

fast wieder an.<br />

� einer Personalgesellschaft<br />

Wird der Anteil einer Kaptialgesellschaft im Betriebsvermögen<br />

eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft<br />

gehalten, so führt die Veräußerung zu<br />

gewerblichen Einkünften gemäß § 15 EStG.<br />

Bei Veräußerungen ab 2002 gilt durch die Unternehmenssteuerreform<br />

von 2001 das Halbeinkünfteverfahren<br />

wie bei Veräußerungen aus dem Privatvermögen.<br />

Die Fünfelungsregelung nach § 34 EStG entfällt.<br />

� Veräußerungsverluste sind nach neuem Recht nur<br />

noch Hälftig absetzbar.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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