Teil C - Rainer Gansen
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2 Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen<br />
Gesellschaftsanteile können im Betriebsvermögen von Personal-<br />
und Kapitalgesellschaften gehalten werden. In<br />
Abhängigkeit davon wo die Gesellschaftsanteile gehalten<br />
werden, findet eine abweichende Besteuerung statt, die für<br />
große Empörung gesorgt hat. Werden die Veräußerungsgewinne<br />
jedoch ausgeschüttet, gleicht sich die Besteuerung<br />
fast wieder an.<br />
� einer Personalgesellschaft<br />
Wird der Anteil einer Kaptialgesellschaft im Betriebsvermögen<br />
eines Einzelunternehmers oder einer Personengesellschaft<br />
gehalten, so führt die Veräußerung zu<br />
gewerblichen Einkünften gemäß § 15 EStG.<br />
Bei Veräußerungen ab 2002 gilt durch die Unternehmenssteuerreform<br />
von 2001 das Halbeinkünfteverfahren<br />
wie bei Veräußerungen aus dem Privatvermögen.<br />
Die Fünfelungsregelung nach § 34 EStG entfällt.<br />
� Veräußerungsverluste sind nach neuem Recht nur<br />
noch Hälftig absetzbar.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,