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Teil C - Rainer Gansen

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Freibetragsregelungen<br />

Es gibt unterschiedliche absolute und relative Freibetragsregelungen,<br />

die an Personen, Tätigkeiten und Zeiträume anknüpfen.<br />

ba personelle Freibeträge<br />

Verwandte I., II. und III. Ordnung, Ehegatten<br />

bb Objekt, bzw.Tätigkeitsbezogen<br />

Für diverse Vermögensgruppen gibt es gruppenspezifische<br />

Freibeträge. Für gewerbliche Tätigkeiten<br />

gibt es einen absoluten Freibetrag von 256.000 Euro<br />

und einen relativen Freibetrag von 40 % des Restwertes<br />

bc Zeitraum<br />

Die Freibeträge werden überwiegend je innerhalb eines<br />

10-Jahres-Zeitraumes gewährt.<br />

Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens ist nach § 27 ErbStG<br />

begünstigt. Erwerb innerhalb eines Jahres 50 % bis zu 10 Jahren<br />

10 %.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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