Teil C - Rainer Gansen
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Freibetragsregelungen<br />
Es gibt unterschiedliche absolute und relative Freibetragsregelungen,<br />
die an Personen, Tätigkeiten und Zeiträume anknüpfen.<br />
ba personelle Freibeträge<br />
Verwandte I., II. und III. Ordnung, Ehegatten<br />
bb Objekt, bzw.Tätigkeitsbezogen<br />
Für diverse Vermögensgruppen gibt es gruppenspezifische<br />
Freibeträge. Für gewerbliche Tätigkeiten<br />
gibt es einen absoluten Freibetrag von 256.000 Euro<br />
und einen relativen Freibetrag von 40 % des Restwertes<br />
bc Zeitraum<br />
Die Freibeträge werden überwiegend je innerhalb eines<br />
10-Jahres-Zeitraumes gewährt.<br />
Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens ist nach § 27 ErbStG<br />
begünstigt. Erwerb innerhalb eines Jahres 50 % bis zu 10 Jahren<br />
10 %.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,