25.01.2013 Aufrufe

Teil C - Rainer Gansen

Teil C - Rainer Gansen

Teil C - Rainer Gansen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ab 1999 hat sich die Veräußerungsbesteuerung mehrfach<br />

geändert.<br />

� Regelfall Fünftelungsverfahren gem. § 34 Abs.1 EStG<br />

Ab 1999 gilt die sogenannte “Fünftelungsverfahren”<br />

Gegenüber der bisherigen Regelung stellt es eine deutliche<br />

Verschlechterung dar.<br />

� Einmaliger Freibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG<br />

Ab 2004 wird dem Veräußerer ein Freibetrag von<br />

45.000 Euro gewährt. Ab einem Veräußerungsgewinn<br />

von 136.000 Euro) vermindert sich der Freibetrag um<br />

den 136.000 Euro übersteigenden Veräußerungsgewinn.<br />

Bei einem Veräußerungsgewinn von mehr als<br />

181.000 Euro entfällt der Freibetrag.<br />

� Einmalige Vergünstigung<br />

Ab 2001 wurde in § 35 Abs. 3 EStG ein modifizierter<br />

“halber Steuersatz” wieder eingeführt. Dieser wird<br />

neben dem Freibetrag gewährt.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!