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Teil C - Rainer Gansen

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Übergabe von Betriebsvermögen in Vorwegnahme der<br />

Erbfolge ohne Gegenleistung<br />

b1 Übertragung eines Einzelunternehmens oder eines<br />

<strong>Teil</strong>betriebes<br />

� Einkommenssteuerliche Folgen<br />

Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Rahmen<br />

der vorweggenommenen Erbfolge fallen unter § 6 Abs.3<br />

EStG. Vom Übernehmer sind die Buchwerte anzusetzen.<br />

Der Übergeber erzielt keinen Veräußerungsgewinn und<br />

der Übernehmer erhält kein zusätzliches Abschreibungspotential.<br />

Es dürfen keine wesentlichen Betriebsgrundlagen zurück<br />

bleiben.<br />

� Erbschaftssteuerliche Folgen<br />

Die Schenkung stellt eine freigiebige Zuwendung unter<br />

Lebenden dar und unterliegt der Besteuerung nach § 7<br />

ErbStG. Es ist ein Einheitswert zu ermitteln.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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