Teil C - Rainer Gansen
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Übergabe von Betriebsvermögen in Vorwegnahme der<br />
Erbfolge ohne Gegenleistung<br />
b1 Übertragung eines Einzelunternehmens oder eines<br />
<strong>Teil</strong>betriebes<br />
� Einkommenssteuerliche Folgen<br />
Unentgeltliche Vermögensübertragungen im Rahmen<br />
der vorweggenommenen Erbfolge fallen unter § 6 Abs.3<br />
EStG. Vom Übernehmer sind die Buchwerte anzusetzen.<br />
Der Übergeber erzielt keinen Veräußerungsgewinn und<br />
der Übernehmer erhält kein zusätzliches Abschreibungspotential.<br />
Es dürfen keine wesentlichen Betriebsgrundlagen zurück<br />
bleiben.<br />
� Erbschaftssteuerliche Folgen<br />
Die Schenkung stellt eine freigiebige Zuwendung unter<br />
Lebenden dar und unterliegt der Besteuerung nach § 7<br />
ErbStG. Es ist ein Einheitswert zu ermitteln.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,