Teil C - Rainer Gansen
Teil C - Rainer Gansen
Teil C - Rainer Gansen
- TAGS
- rainer
- gansen
- www.gansen.eu
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder einer<br />
stillen Beteiligung<br />
� Die Übertragung von Anteilen ermöglicht ein schrittweise<br />
Heranführen an Vermögen und Verantwortung.<br />
� Die Einräumung einer stillen (a-typisch stillen) Beteilung<br />
bietet sich besonders für die Anfangsphase des<br />
Übertragungsprozesses an.<br />
� Es gelten die allgemeinen einkommenssteuerlichen<br />
Regelungen. Der stille Gesellschafter hat Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen. Die anderen Beteiligungsformen<br />
haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
� Gewinne aus der Veräußerung einer im Privatvermögen<br />
gehaltenen stillen Beteiligung unterliegen gem.<br />
§ 22 i.V.m. § 23 EStG der Besteuerung.<br />
� Erbschaftssteuerlich stellt die mitunternehmerische<br />
Beteiligung und die stille Beteiligung eine freigiebige<br />
Zuwendung dar. Bei der mitunternehmerischen Beteiligung<br />
sind die Begünstigungen des Betriebsvermögens<br />
anwendbar.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,