25.01.2013 Aufrufe

Teil C - Rainer Gansen

Teil C - Rainer Gansen

Teil C - Rainer Gansen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder einer<br />

stillen Beteiligung<br />

� Die Übertragung von Anteilen ermöglicht ein schrittweise<br />

Heranführen an Vermögen und Verantwortung.<br />

� Die Einräumung einer stillen (a-typisch stillen) Beteilung<br />

bietet sich besonders für die Anfangsphase des<br />

Übertragungsprozesses an.<br />

� Es gelten die allgemeinen einkommenssteuerlichen<br />

Regelungen. Der stille Gesellschafter hat Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen. Die anderen Beteiligungsformen<br />

haben Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

� Gewinne aus der Veräußerung einer im Privatvermögen<br />

gehaltenen stillen Beteiligung unterliegen gem.<br />

§ 22 i.V.m. § 23 EStG der Besteuerung.<br />

� Erbschaftssteuerlich stellt die mitunternehmerische<br />

Beteiligung und die stille Beteiligung eine freigiebige<br />

Zuwendung dar. Bei der mitunternehmerischen Beteiligung<br />

sind die Begünstigungen des Betriebsvermögens<br />

anwendbar.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!