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Teil C - Rainer Gansen

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Effekt<br />

Die Beschenkten werden Eigentümer – und der Schenker<br />

erhält eine Rente. Das können feste Beträge sein, die<br />

höchstens nach dem Index für die Lebenshaltungskosten<br />

angepasst werden dürfen (Leibrente)<br />

Der Übergeber zahlt für den Ertragsanteil der Rente Einkommensteuer.<br />

Diesen Wert können die Beschenkten auch<br />

von der Einkommensteuer abziehen.<br />

Die Rente kann sich aber auch nach der Höhe der Mieteinnahmen<br />

oder an dem wechselnden Bedarf des Übergebers<br />

richtet (dauernde Last). In diesem Falle zahlt der<br />

Übergeber für die volle Rente Einkommensteuer. Die Begünstigten<br />

dürfen die Rentenzahlung komplett als Ausgaben<br />

absetzen.<br />

Die Rentenbezieher profitieren vom Altersentlastungsbetrag<br />

und niedrigerer Steuerprogression, sofern die<br />

Beschenkten ein höheres Einkommen haben.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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