Teil C - Rainer Gansen
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Effekt<br />
Die Beschenkten werden Eigentümer – und der Schenker<br />
erhält eine Rente. Das können feste Beträge sein, die<br />
höchstens nach dem Index für die Lebenshaltungskosten<br />
angepasst werden dürfen (Leibrente)<br />
Der Übergeber zahlt für den Ertragsanteil der Rente Einkommensteuer.<br />
Diesen Wert können die Beschenkten auch<br />
von der Einkommensteuer abziehen.<br />
Die Rente kann sich aber auch nach der Höhe der Mieteinnahmen<br />
oder an dem wechselnden Bedarf des Übergebers<br />
richtet (dauernde Last). In diesem Falle zahlt der<br />
Übergeber für die volle Rente Einkommensteuer. Die Begünstigten<br />
dürfen die Rentenzahlung komplett als Ausgaben<br />
absetzen.<br />
Die Rentenbezieher profitieren vom Altersentlastungsbetrag<br />
und niedrigerer Steuerprogression, sofern die<br />
Beschenkten ein höheres Einkommen haben.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,