Teil C - Rainer Gansen
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2 Vollentgeltliche Unternehmensnachfolge<br />
a Einkommenssteuerliche Folgen beim Verkauf von<br />
Einzelunternehmen oder Miteigentumsanteilen<br />
Eine Unternehmensveräußerung im ertragsteuerlichen<br />
Sinne liegt vor, wenn ein ganzer Betrieb oder <strong>Teil</strong>betrieb<br />
auf andere Rechtsträger übergehen. Voraussetzung ist,<br />
das Leistung und Gegenleistung “gleichwertig” sind.<br />
Bei fremden Dritten ist i.d.R. davon auszugehen, bei<br />
Verwandten kann und wird die Finanzverwaltung dies<br />
u.U. in Zweifel ziehen.<br />
Veräußerungsgewinn ist gem. § 16 Abs. 2 EStG der<br />
Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der<br />
Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens<br />
oder des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt.<br />
Es kann sich auch ein Veräußerungsverlust ergeben.<br />
Dieser ist uneingeschränkt mit anderen Einkünften zu<br />
verrechnen, er ist rücktrag- und vortragfähig.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,