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Teil C - Rainer Gansen

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2 Vollentgeltliche Unternehmensnachfolge<br />

a Einkommenssteuerliche Folgen beim Verkauf von<br />

Einzelunternehmen oder Miteigentumsanteilen<br />

Eine Unternehmensveräußerung im ertragsteuerlichen<br />

Sinne liegt vor, wenn ein ganzer Betrieb oder <strong>Teil</strong>betrieb<br />

auf andere Rechtsträger übergehen. Voraussetzung ist,<br />

das Leistung und Gegenleistung “gleichwertig” sind.<br />

Bei fremden Dritten ist i.d.R. davon auszugehen, bei<br />

Verwandten kann und wird die Finanzverwaltung dies<br />

u.U. in Zweifel ziehen.<br />

Veräußerungsgewinn ist gem. § 16 Abs. 2 EStG der<br />

Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der<br />

Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens<br />

oder des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt.<br />

Es kann sich auch ein Veräußerungsverlust ergeben.<br />

Dieser ist uneingeschränkt mit anderen Einkünften zu<br />

verrechnen, er ist rücktrag- und vortragfähig.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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