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Teil C - Rainer Gansen

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Besondere Bedeutung für die Unternehmensnachfolge hat das<br />

Einkommens- und Erbschaftssteuergesetz. Hier zeichnen sich –<br />

insbesondere bei Erbschaftsvorgängen – folgende Entwicklung<br />

ab:<br />

� Seit dem Beschluss des BFH vom 05.07.1990 sind Erbfall<br />

und Erbauseinandersetzung nicht mehr als einheitlicher<br />

Vorgang zu sehen.<br />

� Die Einkommenssteuer hat in die<br />

Erbauseinandersetzung Einzug gehalten und erfaßt<br />

nunmehr Gleichstellungs- und Ausgleichszahlungen bei<br />

der Erbauseinandersetzung. Der<br />

Unternehmensnachfolger kann Leistungen von Abfindungszahlungen<br />

steuerlich nutzen, der Empfänger der<br />

Gleichstellungsgelder und Abstandszahlungen sind u.U.<br />

steuerpflichtig.<br />

� Ab 1993 wurde die Erbschaft- und<br />

schenkungssteuerliche Zwecke bezogene Wertermittlung<br />

durch die Übernahme von Steuerbilanzwerten ersetzt.<br />

� Eine Freibetragsregelung (1993) und eine Bewertungsabschlagsregelung<br />

(ab 1996 40 %) wurde eingeführt.<br />

Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,

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