Teil C - Rainer Gansen
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Besondere Bedeutung für die Unternehmensnachfolge hat das<br />
Einkommens- und Erbschaftssteuergesetz. Hier zeichnen sich –<br />
insbesondere bei Erbschaftsvorgängen – folgende Entwicklung<br />
ab:<br />
� Seit dem Beschluss des BFH vom 05.07.1990 sind Erbfall<br />
und Erbauseinandersetzung nicht mehr als einheitlicher<br />
Vorgang zu sehen.<br />
� Die Einkommenssteuer hat in die<br />
Erbauseinandersetzung Einzug gehalten und erfaßt<br />
nunmehr Gleichstellungs- und Ausgleichszahlungen bei<br />
der Erbauseinandersetzung. Der<br />
Unternehmensnachfolger kann Leistungen von Abfindungszahlungen<br />
steuerlich nutzen, der Empfänger der<br />
Gleichstellungsgelder und Abstandszahlungen sind u.U.<br />
steuerpflichtig.<br />
� Ab 1993 wurde die Erbschaft- und<br />
schenkungssteuerliche Zwecke bezogene Wertermittlung<br />
durch die Übernahme von Steuerbilanzwerten ersetzt.<br />
� Eine Freibetragsregelung (1993) und eine Bewertungsabschlagsregelung<br />
(ab 1996 40 %) wurde eingeführt.<br />
Berater-Team <strong>Rainer</strong> <strong>Gansen</strong>, Köln,