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[PDF] Skinheads und Rechtsextremismus (2001) - Jugendarbeit.ch

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o Am Na<strong>ch</strong>mittag des 26. September 2000 kam es im Innenstadtberei<strong>ch</strong> von Mülheim/Ruhr zu einer<br />

verbalen Konfrontation zwis<strong>ch</strong>en einem 25jährigen Skinhead <strong>und</strong> mehreren Ni<strong>ch</strong>tsesshaften. Dabei<br />

drohte der Skinhead mit anderen Leuten wiederzukommen, um »Prügel zu verabrei<strong>ch</strong>en«.<br />

Tatsä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> griff eine Gruppe von ca. 15 <strong>Skinheads</strong> in den Abendst<strong>und</strong>en des glei<strong>ch</strong>en Tages<br />

zielgeri<strong>ch</strong>tet eine Gruppe von Ni<strong>ch</strong>tsesshaften an. Der 25jährige Skinhead zog si<strong>ch</strong> eine Sturmhaube<br />

über den Kopf. Dana<strong>ch</strong> rannte er mit einem S<strong>ch</strong>lagstock bewaffnet auf die Ni<strong>ch</strong>tsesshaften zu <strong>und</strong><br />

verletzte zwei Personen. Im Rahmen der polizeili<strong>ch</strong>en Nahberei<strong>ch</strong>sfahndung wurden drei <strong>Skinheads</strong><br />

aus Mülheim <strong>und</strong> ein Essener Skinhead festgenommen <strong>und</strong> dem Haftri<strong>ch</strong>ter vorgeführt, der<br />

Untersu<strong>ch</strong>ungshaft anordnete. Die vier Tatverdä<strong>ch</strong>tigen sind wiederholt strafre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>, u. a. wegen<br />

Körperverletzung, in Ers<strong>ch</strong>einung getreten. Das staatsanwalts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Ermittlungsverfahren ist no<strong>ch</strong><br />

ni<strong>ch</strong>t abges<strong>ch</strong>lossen.<br />

o Eine fünfköpfige Skinheadgruppe aus Oberhausen verübte am 14. Oktober 2000 einen<br />

Brandans<strong>ch</strong>lag auf ein Asylbewerber-Wohnheim in Oberhausen. Die mutmaßli<strong>ch</strong>en Täter warfen drei<br />

sog. Molotow-Cocktails auf zwei nebeneinander liegende Wohncontainer, in denen si<strong>ch</strong> mehrere<br />

Asylbewerber aufhielten. Die Molotow-Cocktails entzündeten si<strong>ch</strong> an den Außenwänden <strong>und</strong> im Eingangsberei<strong>ch</strong>.<br />

Es entstand geringer Sa<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>aden. Die Brandherde konnten von den Bewohnern bzw.<br />

dur<strong>ch</strong> die eintreffenden Polizeibeamten gelös<strong>ch</strong>t werden.<br />

Bei den Tatverdä<strong>ch</strong>tigen handelt es si<strong>ch</strong> um drei männli<strong>ch</strong>e <strong>und</strong> zwei weibli<strong>ch</strong>e Jugendli<strong>ch</strong>e bzw.<br />

Heranwa<strong>ch</strong>sende im Alter zwis<strong>ch</strong>en 16 <strong>und</strong> 20 Jahren. Alle fünf Personen trafen si<strong>ch</strong> mehrere<br />

St<strong>und</strong>en vor der Tat in der Wohnung eines Tatverdä<strong>ch</strong>tigen <strong>und</strong> hörten Skinheadmusik. Die drei<br />

männli<strong>ch</strong>en Personen tranken ni<strong>ch</strong>t unerhebli<strong>ch</strong>e Mengen an Bier. In dieser Stimmungslage reifte der<br />

Ents<strong>ch</strong>luss, »denen (ohne konkrete Personen zu meinen) einen Denkzettel zu verpassen ...«. Gegen<br />

die drei männli<strong>ch</strong>en Tatverdä<strong>ch</strong>tigen wurde Haftbefehl erlassen. Das Strafverfahren ist no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />

abges<strong>ch</strong>lossen<br />

o Fünf <strong>Skinheads</strong> <strong>und</strong> zwei weibli<strong>ch</strong>e Personen (sog. Skingirls) im Alter zwis<strong>ch</strong>en 15 <strong>und</strong> 22 Jahren<br />

trafen am 17. November 2000 auf dem Bahnhof in Dinslaken auf einen l9jährigen Farbigen aus<br />

Guinea, der auf einen Zug wartete. Er wurde mit den Worten »Guck mal, was haben wir da ...<br />

S<strong>ch</strong>warzer Neger, was s<strong>ch</strong>aust Du mi<strong>ch</strong> so an« attackiert. Na<strong>ch</strong> einem kurzen Wortwe<strong>ch</strong>sel stand der<br />

Ges<strong>ch</strong>ädigte auf <strong>und</strong> erklärte, dass er keine Probleme haben wolle. In diesem Augenblick trat eine<br />

der beiden weibli<strong>ch</strong>en Tatverdä<strong>ch</strong>tigen mehrfa<strong>ch</strong> auf den S<strong>ch</strong>warzafrikaner ein. Einer der <strong>Skinheads</strong><br />

versetzte ihm mehrere Kopfstöße <strong>und</strong> hielt ihm eine Federdruckpistole an die S<strong>ch</strong>läfe. Dur<strong>ch</strong> das<br />

Eins<strong>ch</strong>reiten eines Mitarbeiters eines Si<strong>ch</strong>erheitsdienstes konnte eine weitere Eskalation verhindert<br />

werden. Das Strafverfahren gegen die sieben Tatverdä<strong>ch</strong>tigen ist no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abges<strong>ch</strong>lossen.<br />

o Am 27. November 2000 verließen zwei Deuts<strong>ch</strong>e zentralafrikanis<strong>ch</strong>er Herkunft in Düsseldorf-<br />

Holthausen eine Straßenbahn. Sie begegneten dort zwei <strong>Skinheads</strong> <strong>und</strong> einer weibli<strong>ch</strong>en Person im<br />

Alter zwis<strong>ch</strong>en 18 <strong>und</strong> 24 Jahren. Die weibli<strong>ch</strong>e Tatverdä<strong>ch</strong>tige beleidigte die beiden Farbigen mit<br />

den Worten »Nigger raus aus Deuts<strong>ch</strong>land«. Ein Ges<strong>ch</strong>ädigter reagierte darauf mit dem Ausruf<br />

»Ars<strong>ch</strong>lo<strong>ch</strong>«. Die Tatverdä<strong>ch</strong>tige zog einen S<strong>ch</strong>lagstock aus der Tas<strong>ch</strong>e <strong>und</strong> rief glei<strong>ch</strong>zeitig weitere<br />

Personen aus einer Personengruppe zur Unterstützung hinzu. Drei Personen liefen unmittelbar auf<br />

die beiden Ges<strong>ch</strong>ädigten zu, die aus Angst vor mögli<strong>ch</strong>en Gewalttätigkeiten flü<strong>ch</strong>teten <strong>und</strong> somit<br />

unverletzt blieben. Die siebenköpfige Skinheadgruppe steht im Verda<strong>ch</strong>t, weitere fremdenfeindli<strong>ch</strong>e<br />

Straftaten im Düsseldorfer Süden begangen zu haben. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> dur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>te die<br />

Polizei am 14. Dezember 2000 die Wohnungen der mutmaßli<strong>ch</strong>en Täter. Es wurden u. a. Gaspistolen<br />

<strong>und</strong> re<strong>ch</strong>tsextremistis<strong>ch</strong>es Propagandamaterial si<strong>ch</strong>ergestellt. Außerdem ergab si<strong>ch</strong> ein Hinweis auf<br />

eine Bunkeranlage im Düsseldorfer Süden, die den <strong>Skinheads</strong> seit einiger Zeit als Treffort dient. Am<br />

glei<strong>ch</strong>en Tag wurden die Räumli<strong>ch</strong>keiten der Bunkeranlage dur<strong>ch</strong>su<strong>ch</strong>t. Es konnten CDs mit<br />

re<strong>ch</strong>tsextremistis<strong>ch</strong>er Musik sowie eine Grafik u. a. mit der Aufs<strong>ch</strong>rift »Hier mars<strong>ch</strong>iert der nationale<br />

Widerstand« aufgef<strong>und</strong>en werden. An den Wänden befanden si<strong>ch</strong> Aufs<strong>ch</strong>riften wie z. B. »Sieg Heil«.<br />

Die Strafverfahren gegen die Tatverdä<strong>ch</strong>tigen sind no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abges<strong>ch</strong>lossen.<br />

Untersu<strong>ch</strong>ungen über Ursa<strong>ch</strong>en fremdenfeindli<strong>ch</strong>er Gewalt<br />

Detaillierte, gesi<strong>ch</strong>erte statistis<strong>ch</strong>e Erkenntnisse über die Beteiligung von <strong>Skinheads</strong> an fremdenfeindli<strong>ch</strong>en<br />

<strong>und</strong> re<strong>ch</strong>tsextremistis<strong>ch</strong>en Straftaten gibt es allerdings ni<strong>ch</strong>t. Untersu<strong>ch</strong>ungen über die<br />

Ursa<strong>ch</strong>en fremdenfeindli<strong>ch</strong>er Gewalt- <strong>und</strong> Straftaten berücksi<strong>ch</strong>tigen das Merkmal »Skinhead« entweder<br />

nur vage oder gar ni<strong>ch</strong>t. Dies liegt unter anderem daran, dass <strong>Skinheads</strong> dur<strong>ch</strong> den Wandel der<br />

Skinhead-Subkultur ni<strong>ch</strong>t mehr eindeutig dur<strong>ch</strong> Äußerli<strong>ch</strong>keiten identifiziert werden können.<br />

Untersu<strong>ch</strong>ungen über fremdenfeindli<strong>ch</strong>e Straf- <strong>und</strong> Gewalttäter haben zum Beispiel Willems <strong>und</strong> Heitmeyer<br />

vorgelegt (siehe Anhang Literaturauswahl).<br />

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