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[PDF] Skinheads und Rechtsextremismus (2001) - Jugendarbeit.ch

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1 Extremismus <strong>und</strong> <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong>begriff<br />

1.1 Extremismus<br />

Unter Extremismus verstehen die Verfassungss<strong>ch</strong>utzbehörden Bestrebungen, die si<strong>ch</strong> gegen die<br />

wesentli<strong>ch</strong>en Elemente der freiheitli<strong>ch</strong>en demokratis<strong>ch</strong>en Gr<strong>und</strong>ordnung wenden. Ausgehend von der<br />

Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung des B<strong>und</strong>esverfassungsgeri<strong>ch</strong>ts sind in den jeweiligen Verfassungss<strong>ch</strong>utzgesetzen von<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern als für die freiheitli<strong>ch</strong>e demokratis<strong>ch</strong>e Gr<strong>und</strong>ordnung konstituierend insbesondere<br />

folgende Gr<strong>und</strong>züge genannt:<br />

o Das Re<strong>ch</strong>t des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen <strong>und</strong> dur<strong>ch</strong> besondere Organe<br />

der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt <strong>und</strong> der Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung auszuüben <strong>und</strong> die<br />

Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, glei<strong>ch</strong>er <strong>und</strong> geheimer Wahl zu wählen,<br />

o die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung <strong>und</strong> die Bindung der<br />

vollziehenden Gewalt <strong>und</strong> der Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung an Gesetz <strong>und</strong> Re<strong>ch</strong>t,<br />

o das Re<strong>ch</strong>t auf Bildung <strong>und</strong> Ausübung einer parlamentaris<strong>ch</strong>en Opposition,<br />

o die Ablösbarkeit der Regierung <strong>und</strong> ihre Verantwortli<strong>ch</strong>keit gegenüber der Volksvertretung,<br />

o die Unabhängigkeit der Geri<strong>ch</strong>te,<br />

o der Auss<strong>ch</strong>luss jeder Gewalt- <strong>und</strong> Willkürherrs<strong>ch</strong>aft <strong>und</strong><br />

o die im Gr<strong>und</strong>gesetz konkretisierten Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te.<br />

1.2 <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong><br />

Das Phänomen '<strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong>' wird in der öffentli<strong>ch</strong>en Diskussion au<strong>ch</strong> häufig mit den Begriffen<br />

'Re<strong>ch</strong>tsradikalismus', 'Neonazismus' oder anderen Begriffen bes<strong>ch</strong>rieben. Die Bedeutung dieser Begriffe<br />

ist jedo<strong>ch</strong> - je na<strong>ch</strong> Verwender - unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>.<br />

Na<strong>ch</strong> der Terminologie des Verfassungss<strong>ch</strong>utzes ist nur der <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong><br />

verfassungss<strong>ch</strong>utzrelevant, da er si<strong>ch</strong> gegen wesentli<strong>ch</strong>e Elemente der freiheitli<strong>ch</strong>en demokratis<strong>ch</strong>en<br />

Gr<strong>und</strong>ordnung ri<strong>ch</strong>tet.<br />

Der Re<strong>ch</strong>tsradikalismus hingegen agiert in ihrem Rahmen. Re<strong>ch</strong>tsradikale Bestrebungen sind daher<br />

gr<strong>und</strong>sätzli<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t Beoba<strong>ch</strong>tungsobjekte des Verfassungss<strong>ch</strong>utzes, wenn au<strong>ch</strong> die Übergänge zwis<strong>ch</strong>en<br />

Extremismus <strong>und</strong> Radikalismus mitunter fließend sind. Zum Begriff 'Neonazismus' ist aus Si<strong>ch</strong>t des<br />

Verfassungss<strong>ch</strong>utzes zu bemerken, dass der heutige Neonazismus ideologis<strong>ch</strong> inhomogen ist <strong>und</strong> in der<br />

Tradition des historis<strong>ch</strong>en Nationalsozialismus mit seinem Elite- <strong>und</strong> Führerprinzip steht. Er knüpft<br />

teilweise an frühe programmatis<strong>ch</strong>e Aussagen der NSDAP <strong>und</strong> an die sozialrevolutionären,<br />

antikapitalistis<strong>ch</strong>en Ziele des NSDAP-Flügels um die Gebrüder Straßer an.<br />

Dementspre<strong>ch</strong>end ist bei Neonazis häufig au<strong>ch</strong> eine Orientierung an den programmatis<strong>ch</strong>en Forderungen<br />

aus der Frühzeit der NSDAP von 1920 (»25 Punkte-Programm« der NSDAP, wel<strong>ch</strong>es zahlrei<strong>ch</strong>e<br />

»sozialistis<strong>ch</strong>e« Komponenten aufwies) zu beoba<strong>ch</strong>ten. Ideologis<strong>ch</strong>e Gr<strong>und</strong>lage ist häufig ein<br />

rassenbiologis<strong>ch</strong> geprägtes völkis<strong>ch</strong>es Mens<strong>ch</strong>enbild, aus dem Vorstellungen für einen autoritären<br />

Staatsaufbau hergeleitet werden. Entspre<strong>ch</strong>end tritt das Individuum in seiner Wertigkeit eindeutig hinter<br />

die »Volksgemeins<strong>ch</strong>aft« zurück. (»Du bist ni<strong>ch</strong>ts, Dein Volk ist alles«). Dieses Staatsgebilde wäre ein<br />

autoritärer Führerstaat mit einer Einheitspartei sowie elitären <strong>und</strong> zentralistis<strong>ch</strong>en Elementen der<br />

Ma<strong>ch</strong>tausübung.<br />

Eine gesetzli<strong>ch</strong>e Definition des Begriffes <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong> existiert ni<strong>ch</strong>t. Ebenso wenig gibt es in der<br />

soziologis<strong>ch</strong>en <strong>und</strong> politologis<strong>ch</strong>en Wissens<strong>ch</strong>aft eine allgemein anerkannte Definition. Hinzu kommt,<br />

dass der <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong> kein einheitli<strong>ch</strong>es, ideologis<strong>ch</strong> ges<strong>ch</strong>lossenes Phänomen ist. Es gibt eine<br />

Vielzahl von unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>en Strömungen, ideologis<strong>ch</strong>en Ausri<strong>ch</strong>tungen <strong>und</strong> Organisationen. Denno<strong>ch</strong><br />

lassen si<strong>ch</strong> gewisse Gemeinsamkeiten fast aller Spielarten des <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong> benennen.<br />

Wesentli<strong>ch</strong>stes Element des <strong>Re<strong>ch</strong>tsextremismus</strong> ist die Ablehnung des Glei<strong>ch</strong>heitsgr<strong>und</strong>satzes <strong>und</strong> die<br />

dem Gr<strong>und</strong>gesetz zugr<strong>und</strong>e liegende Vorstellung von der Glei<strong>ch</strong>wertigkeit aller Mens<strong>ch</strong>en, die alle mit der<br />

glei<strong>ch</strong>en Mens<strong>ch</strong>enwürde ausgestattet sind. Dies gilt au<strong>ch</strong> für den Gr<strong>und</strong>satz, dass prinzipiell alle dem<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz unterworfenen Personen die glei<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>te besitzen. Dies führt häufig zu<br />

fremdenfeindli<strong>ch</strong>en bis hin zu offen rassistis<strong>ch</strong>en Vorstellungen (z. B. »Rassenmis<strong>ch</strong>ung ist Völkermord«).<br />

Häufig wird au<strong>ch</strong> die Auffassung vertreten, dass die Zugehörigkeit zu einer Nation oder Rasse den Wert<br />

eines Mens<strong>ch</strong>en ausma<strong>ch</strong>e, wobei man si<strong>ch</strong> selbst in der Regel als einer höherwertigen Nation oder<br />

Rasse zugehörig sieht.<br />

Zudem wird häufig ein autoritäres politis<strong>ch</strong>es System bis hin zum »Führerstaat« hitlers<strong>ch</strong>er Prägung<br />

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