[PDF] Skinheads und Rechtsextremismus (2001) - Jugendarbeit.ch
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Beispiele für Gewalttaten<br />
<strong>Skinheads</strong> treten immer wieder als Täter bei fremdenfeindli<strong>ch</strong>en <strong>und</strong> re<strong>ch</strong>tsextremistis<strong>ch</strong>en Gewalttaten in<br />
Ers<strong>ch</strong>einung. Die folgenden Beispiele aus NRW lassen das brutale Vorgehen <strong>und</strong> die Beliebigkeit bei der<br />
Auswahl der Opfer erkennen.<br />
o Drei <strong>Skinheads</strong> aus Solingen haben in der Na<strong>ch</strong>t zum 5. Februar 1999 vor einem Bistro im Solinger<br />
Stadtteil Ohligs zwei türkis<strong>ch</strong>en Mitbürgern aufgelauert <strong>und</strong> brutal zusammenges<strong>ch</strong>lagen. Ein<br />
23jähriger Türke erlitt dabei s<strong>ch</strong>were Kopfverletzungen <strong>und</strong> musste stationär behandelt werden. Sein<br />
30jähriger Bruder wurde lei<strong>ch</strong>t verletzt. Die 15-, 18- <strong>und</strong> 22jährigen Tatverdä<strong>ch</strong>tigen, die zuvor die<br />
beiden Türken mit ausländerfeindli<strong>ch</strong>en Parolen beleidigt hatten, wurden na<strong>ch</strong> sofort eingeleiteter<br />
Fahndung no<strong>ch</strong> in Tatortnähe festgenommen. Die beiden älteren <strong>Skinheads</strong> sind bereits u. a. wegen<br />
gefährli<strong>ch</strong>er Körperverletzung <strong>und</strong> Volksverhetzung in Ers<strong>ch</strong>einung getreten. Das Landgeri<strong>ch</strong>t<br />
Wuppertal verurteilte zwei der Täter zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren mit Bewährung bzw. zu einer<br />
Freiheitsstrafe von 2 Jahren <strong>und</strong> 6 Monaten. Der dritte Anges<strong>ch</strong>uldigte, ein 15jähriger Skinhead,<br />
wurde zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren <strong>und</strong> 6 Monaten verurteilt.<br />
o Am frühen Morgen des 1. April 1999 wurden zwei aus dem Iran stammende deuts<strong>ch</strong>e<br />
Staatsangehörige von einer vierköpfigen Skinheadgruppe zunä<strong>ch</strong>st verbal provoziert, dana<strong>ch</strong> u. a.<br />
mit einem Holzknüppel ges<strong>ch</strong>lagen. In Begleitung der Skinheadgruppe befanden si<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> zwei<br />
20jährige weibli<strong>ch</strong>e Personen, die dur<strong>ch</strong> Bes<strong>ch</strong>impfungen <strong>und</strong> Provokation mögli<strong>ch</strong>erweise zur<br />
Entwicklung der Tat beigetragen haben.<br />
Bereits am späten Abend des 31. März 1999 kam es in Iserlohn zu fremdenfeindli<strong>ch</strong>en Aktivitäten, in<br />
deren Verlauf ein 19jähriger portugiesis<strong>ch</strong>er Staatsangehöriger mit einer Stange ges<strong>ch</strong>lagen wurde.<br />
Die ermittelten Täter gehören zu der Skinheadgruppe, die am 1. April 1999 in Iserlohn zwei aus dem<br />
Iran stammende Personen angegriffen haben.<br />
Die vier <strong>Skinheads</strong> wurden zu Freiheitsstrafen zwis<strong>ch</strong>en 1 Jahr <strong>und</strong> 9 Monaten <strong>und</strong> 3 Jahren - zum<br />
Teil au<strong>ch</strong> wegen anderer Vergehen - <strong>und</strong> zu Geldbußen re<strong>ch</strong>tskräftig verurteilt.<br />
o Anlässli<strong>ch</strong> des Besu<strong>ch</strong>s der Maikirmes am 2. Mai 1999 in Wesel griffen drei <strong>Skinheads</strong> eine Gruppe<br />
von etwa sieben türkis<strong>ch</strong>en Mitbürgern an, na<strong>ch</strong>dem die türkis<strong>ch</strong>e Gruppe die <strong>Skinheads</strong> als »Nazis«<br />
tituliert hatten. Die <strong>Skinheads</strong> s<strong>ch</strong>lugen mit einer Teleskopeinsenstange auf die Türken ein <strong>und</strong> traten<br />
sie mit ihren mit Eisenkappen versehenen Springerstiefeln. Dabei wurden rassistis<strong>ch</strong>e <strong>und</strong><br />
neonazistis<strong>ch</strong>e Parolen gerufen. Zwei <strong>Skinheads</strong> wurden zu einer Freiheitsstrafe von sieben bzw. 10<br />
Monaten mit Bewährung re<strong>ch</strong>tskräftig verurteilt. Sie sind bereits wegen Körperverletzung,<br />
Volksverhetzung u. a. in Ers<strong>ch</strong>einung getreten. Der dritte Anges<strong>ch</strong>uldigte wurde freigespro<strong>ch</strong>en.<br />
o Am 10. Juli 1999 trafen zwei <strong>Skinheads</strong> auf einem Spielplatz in Bornheim-Merten/Rhein-Sieg-Kreis<br />
auf ein irakis<strong>ch</strong>es Ehepaar mit ihren drei Kleinkindern. Die <strong>Skinheads</strong> bezei<strong>ch</strong>neten die Mutter <strong>und</strong><br />
ihre Kinder als »S<strong>ch</strong>eiß Ratten« <strong>und</strong> riefen dabei »Heil Hitler« <strong>und</strong> ausländerfeindli<strong>ch</strong>e Parolen. Einer<br />
der beiden <strong>Skinheads</strong> holte aus seiner nahe gelegenen Wohnung eine Eisenstange <strong>und</strong> versu<strong>ch</strong>te,<br />
auf den inzwis<strong>ch</strong>en am Tatort eingetroffenen Vater der Kinder einzus<strong>ch</strong>lagen. Dies wurde dur<strong>ch</strong> das<br />
Eins<strong>ch</strong>reiten eines Zeugen verhindert. Ein Skinhead wurde wegen Verwendens von Kennzei<strong>ch</strong>en<br />
verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung <strong>und</strong> versu<strong>ch</strong>ter gefährli<strong>ch</strong>er Körperverletzung zu<br />
einer Einheitsjugendstrafe von 9 Monaten verurteilt. Gegen den zweiten Anges<strong>ch</strong>uldigten wurde<br />
wegen Verwendens von Kennzei<strong>ch</strong>en verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung <strong>und</strong><br />
Bedrohung eine Einheitsjugendstrafe von 12 Monaten zur Bewährung verhängt. Beide Urteile, in die<br />
jeweils frühere Verurteilungen wegen weiterer Straftaten einbezogen wurden, sind no<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />
re<strong>ch</strong>tskräftig.<br />
o Am 25. Juli 1999 hielten si<strong>ch</strong> zwei stark alkoholisierte <strong>Skinheads</strong> in einer Fußgängerzone in Essen-<br />
Steele auf. Als ein philippinis<strong>ch</strong>er Mitbürger die Straße überquerte, wurde er von einem der beiden<br />
<strong>Skinheads</strong> mit den Worten »Du Kanacke, di<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en wir platt!« bedroht. Dana<strong>ch</strong> rannten beide<br />
<strong>Skinheads</strong> auf den Ges<strong>ch</strong>ädigten zu <strong>und</strong> s<strong>ch</strong>lugen mit einem abgebro<strong>ch</strong>enen Holzknüppel <strong>und</strong> einer<br />
Aluminiumgehhilfe auf ihn ein. Dur<strong>ch</strong> die S<strong>ch</strong>läge erlitt der Ges<strong>ch</strong>ädigte ein S<strong>ch</strong>ädelhirntrauma ersten<br />
Grades. Die beiden <strong>Skinheads</strong> wurden zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwis<strong>ch</strong>en vier Jahren <strong>und</strong><br />
drei Monaten <strong>und</strong> zwei Jahren <strong>und</strong> se<strong>ch</strong>s Monaten re<strong>ch</strong>tskräftig verurteilt.<br />
o In der Na<strong>ch</strong>t vom 31. Dezember 1999 zum 1. Januar 2000 fand in einer Gaststätte in Moers-<br />
Meerbeck eine Sylvesterfeier statt, an der 23 der <strong>Skinheads</strong>zene zuzuordnende Personen<br />
teilnahmen. Um Mitterna<strong>ch</strong>t verließ die Skinheadgruppe die Gaststätte, um ein Feuerwerk<br />
abzubrennen. Aus der Gruppe lösten si<strong>ch</strong> drei <strong>Skinheads</strong> <strong>und</strong> stürmten zu der gegenüber dem<br />
Veranstaltungsort liegenden Mos<strong>ch</strong>ee des türkis<strong>ch</strong>-islamis<strong>ch</strong>en Kulturvereins e.V.. Sie bra<strong>ch</strong>en das<br />
Metalltor zum Hof der Mos<strong>ch</strong>ee auf, drangen ein <strong>und</strong> zerstörten einen dort aufgebauten Zeltpavillon.<br />
Dana<strong>ch</strong> traten sie die Glastür zu einem Tee- <strong>und</strong> Aufenthaltsraum ein <strong>und</strong> zerstörten die Einri<strong>ch</strong>tung.<br />
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