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2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

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Mitteilungen aus der Kammer<br />

Novellierung der Approbationsordnung<br />

Die erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung<br />

für Ärzte br<strong>in</strong>gt bedeutende Änderungen für Studierende<br />

der Humanmediz<strong>in</strong> mit sich. Die novellierten<br />

Vorschriften treten zu vier verschiedenen Zeitpunkten <strong>in</strong><br />

Kraft. Die wichtigsten Änderungen sollen im Nachfolgenden<br />

dargestellt werden.<br />

1. Änderungen <strong>in</strong> Kraft seit 23.07.<strong>2012</strong><br />

Mit der Verkündung der ersten Verordnung zur Änderung<br />

der Approbationsordnung für Ärzte im Bundesgesetzblatt<br />

am 23.07.<strong>2012</strong> ergeben sich unmittelbar die ersten neuen<br />

Regelungen. So ist nunmehr die ärztliche Gesprächsführung<br />

Gegenstand der Ausbildung und damit auch unmittelbar<br />

Gegenstand des jetzigen Zweiten Abschnitts der<br />

ärztlichen Prüfung.<br />

Fernen kann ab sofort das Praktische Jahr (PJ) <strong>in</strong> Studienteilzeit<br />

mit 50 oder 75% der wöchentlichen Ausbildungszeit<br />

absolviert werden. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert<br />

sich entsprechend.<br />

Für die Universitäten ergibt sich die Pflicht, es bis zum<br />

Beg<strong>in</strong>n des PJ im Oktober 2015 10% und bis zum Beg<strong>in</strong>n<br />

des PJ im Oktober 2017 20% der Studierenden der jeweiligen<br />

Universität zu ermöglichen, e<strong>in</strong>en Platz für das viermonatige<br />

Wahltertial <strong>in</strong> der Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> zu erhalten.<br />

Im Oktober 2019 muss diese Option jedem Studierenden<br />

offenstehen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus wurde die Zahl der erlaubten Fehltage<br />

während des PJ von 20 auf 30 Tage angehoben. Davon<br />

dürfen bis zu <strong>in</strong>sgesamt 20 Ausbildungstage <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Ausbildungsabschnitts liegen.<br />

Auch bei der Anerkennung des Praktikums der Krankenpflege<br />

ergeben sich Neuerungen. So kann nunmehr e<strong>in</strong>e<br />

krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen e<strong>in</strong>es freiwilligen<br />

sozialen Jahres/Jugendfreiwilligendienstes sowie Bundesfreiwilligendienstes<br />

angerechnet werden. Gleiches gilt für<br />

e<strong>in</strong>e absolvierte Ausbildung als Hebamme oder Entb<strong>in</strong>dungspfleger,<br />

als Rettungsassistent/-<strong>in</strong>, <strong>in</strong> der Krankenpflege,<br />

K<strong>in</strong>derkrankenpflege oder Altenpflege sowie Krankenpflegehilfe<br />

oder Altenpflegehilfe (Bei letzterem muss die Ausbildung<br />

m<strong>in</strong>destens 1 Jahr gedauert haben).<br />

Im Weiteren kann die schriftliche Prüfung nunmehr rechnergestützt<br />

durchgeführt werden. Ferner wurde der Querschnittsbereich<br />

„öffentliche Gesundheitspflege“ durch die<br />

Bezeichnung „öffentliches Gesundheitswesen“ ersetzt.<br />

Letztlich wurde mit <strong>in</strong> Kraft treten der Verordnung der Querschnittsbereich<br />

„Schmerztherapie“ e<strong>in</strong>geführt. Studierende,<br />

die sich ab dem Oktober 2016 für den Zweiten Abschnitt der<br />

<strong>Ärztliche</strong>n Prüfung anmelden, müssen e<strong>in</strong>en entsprechenden<br />

Leistungsnachweis vorlegen.<br />

12 Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10<br />

2. Änderungen zum 01.04.2013<br />

Ab diesem Zeitpunkt ist die Universität verpflichtet, e<strong>in</strong>en<br />

Ausbildungsplan (Logbuch) zu erstellen, nachdem die<br />

Ausbildung des PJ durchzuführen ist. Die Ausbildung wird<br />

an Universitätskrankenhäusern oder <strong>in</strong> anderen Krankenhäusern<br />

durchgeführt, mit denen die Universität hierüber<br />

e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung getroffen hat. Das Krankenhaus muss<br />

gewährleisten, das Logbuch der Universität e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Die Studierenden haben nunmehr die Wahl, ihr PJ <strong>in</strong> den<br />

Universitätskrankenhäusern der Heimatuniversität (dort, wo<br />

sie immatrikuliert s<strong>in</strong>d), <strong>in</strong> Lehrkrankenhäusern der Heimatuniversität<br />

oder <strong>in</strong> anderen Universitätskrankenhäusern oder<br />

Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren,<br />

sofern dort genug Plätze zur Verfügung stehen.<br />

Sofern das Wahlfach Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> belegt wurde, wird<br />

zukünftig die Ausbildung während des gesamten Ausbildungsabschnitts<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong>ischen Lehrpraxis<br />

absolviert.<br />

Des Weiteren ergeben sich Änderungen für die Gewährung<br />

von Geld und Sachleistungen. Diese darf ab dem 01.04.2013<br />

den Bedarf für Auszu bildende nach § 13 Abs. 1 Nummer 2<br />

des Bundesausbildungsförderungsgesetztes nicht übersteigen.<br />

3. Änderung zum 01.10.2013<br />

Das Blockpraktikum <strong>in</strong> der Allgeme<strong>in</strong>mediz<strong>in</strong> hat zukünftig<br />

m<strong>in</strong>destens 2 Wochen zu dauern. Ferner müssen Studie-<br />

Foto: fotolia

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