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2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

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Wenn es passiert ist…<br />

H<strong>in</strong>weise zum Verhalten im Schadenfall<br />

Mit Vorwürfen und Schadenersatzforderungen von Patienten<br />

kann man auf verschiedene Weise konfrontiert<br />

werden. Auch wenn man dann bestimmte D<strong>in</strong>ge beachten<br />

muss: Man sollte sich stets bewusst machen, dass noch<br />

nichts Schlimmes passiert ist, außer, dass jemand e<strong>in</strong><br />

Versäumnis vermutet. Zudem hat man mit e<strong>in</strong>er (erfahrenen)<br />

Haftpflichtversicherung und mit e<strong>in</strong>em unter Umständen<br />

notwendigen Rechtsanwalt Partner an der Seite, die kompetente<br />

Hilfe leisten. Mit dem Haftpflichtversicherer sollte man<br />

immer dann, wenn Ansprüche e<strong>in</strong>es Patienten oder e<strong>in</strong>es<br />

Dritten ernsthaft zu befürchten s<strong>in</strong>d, umgehend Kontakt<br />

aufnehmen.<br />

Anspruchssituationen beg<strong>in</strong>nen meist mit<br />

• dem Vorhalt, an ausbleibender Heilung oder e<strong>in</strong>em<br />

weitergehenden Schaden schuld zu se<strong>in</strong><br />

Abb. 1<br />

Verhalten im Strafverfahren<br />

• der Ankündigung von<br />

Schadenersatzansprüchen<br />

• der Bitte um E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die<br />

Krankenunterlagen<br />

• e<strong>in</strong>em Schreiben e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts, e<strong>in</strong>er Schlichtungsstelle<br />

oder e<strong>in</strong>er Krankenkasse<br />

• der Zustellung e<strong>in</strong>es Mahnbescheids oder e<strong>in</strong>er Klage<br />

• und/oder der E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Strafverfahrens (Abb. 1).<br />

I. Das Gespräch mit der<br />

Patient<strong>in</strong>/ dem Patienten<br />

In e<strong>in</strong>em Arzt-Patientengespräch kann man oftmals e<strong>in</strong>en<br />

Konflikt beilegen oder <strong>in</strong> für alle Beteiligten s<strong>in</strong>nvolle<br />

Bahnen lenken. E<strong>in</strong>em Gespräch mit dem Patienten sollte<br />

also nicht ausgewichen werden, es ist immer e<strong>in</strong>e Chance<br />

Strafverfahren s<strong>in</strong>d grundsätzlich gefährlich. Es drohen Vorstrafe, Verweigerung der Niederlassung,<br />

arbeitsrechtliche Suspendierung, Widerruf/Ruhen der Approbation, Entzug/Ruhen der Kassenzulassung<br />

und sogar e<strong>in</strong> Berufsverbot.<br />

Auch im Falle e<strong>in</strong>es Strafverfahrens sollte der Versicherer umgehend <strong>in</strong>formiert und die Beauftragung<br />

e<strong>in</strong>es Anwaltes abgestimmt werden. E<strong>in</strong>e Vertretung durch e<strong>in</strong>en versierten Rechtsanwalt ist immer<br />

angezeigt. Er alle<strong>in</strong>e kann Aktene<strong>in</strong>sicht erhalten.<br />

Vor Rücksprache mit e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt sollte ke<strong>in</strong> Schulde<strong>in</strong>geständnis abgegeben werden, am<br />

besten auch ke<strong>in</strong>e mündlichen Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.<br />

Mit dem Rechtsanwalt ist die i.d.R. schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt auszuarbeiten.<br />

Informationen sollten im Ermittlungsverfahren nicht zurückgehalten werden.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Durchsuchung sollte man sich e<strong>in</strong>e Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses und e<strong>in</strong>e Visitenkarte<br />

des zuständigen Polizeibeamten aushändigen lassen. Es sollten ke<strong>in</strong>e Erklärungen abgegeben<br />

und Krankenunterlagen, bevor sie an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden, kopiert werden.<br />

Über die herausgegebenen Unterlagen sollte man sich e<strong>in</strong> Verzeichnis geben lassen.<br />

Wird man als Zeuge befragt, sollte man se<strong>in</strong> Aussageverweigerungsrecht nutzen. Dieses besteht,<br />

wenn man sich selbst oder nahe Angehörige e<strong>in</strong>er Strafverfolgung auszusetzen würde.<br />

Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 59

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