2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
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Wenn es passiert ist…<br />
H<strong>in</strong>weise zum Verhalten im Schadenfall<br />
Mit Vorwürfen und Schadenersatzforderungen von Patienten<br />
kann man auf verschiedene Weise konfrontiert<br />
werden. Auch wenn man dann bestimmte D<strong>in</strong>ge beachten<br />
muss: Man sollte sich stets bewusst machen, dass noch<br />
nichts Schlimmes passiert ist, außer, dass jemand e<strong>in</strong><br />
Versäumnis vermutet. Zudem hat man mit e<strong>in</strong>er (erfahrenen)<br />
Haftpflichtversicherung und mit e<strong>in</strong>em unter Umständen<br />
notwendigen Rechtsanwalt Partner an der Seite, die kompetente<br />
Hilfe leisten. Mit dem Haftpflichtversicherer sollte man<br />
immer dann, wenn Ansprüche e<strong>in</strong>es Patienten oder e<strong>in</strong>es<br />
Dritten ernsthaft zu befürchten s<strong>in</strong>d, umgehend Kontakt<br />
aufnehmen.<br />
Anspruchssituationen beg<strong>in</strong>nen meist mit<br />
• dem Vorhalt, an ausbleibender Heilung oder e<strong>in</strong>em<br />
weitergehenden Schaden schuld zu se<strong>in</strong><br />
Abb. 1<br />
Verhalten im Strafverfahren<br />
• der Ankündigung von<br />
Schadenersatzansprüchen<br />
• der Bitte um E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die<br />
Krankenunterlagen<br />
• e<strong>in</strong>em Schreiben e<strong>in</strong>es Rechtsanwalts, e<strong>in</strong>er Schlichtungsstelle<br />
oder e<strong>in</strong>er Krankenkasse<br />
• der Zustellung e<strong>in</strong>es Mahnbescheids oder e<strong>in</strong>er Klage<br />
• und/oder der E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Strafverfahrens (Abb. 1).<br />
I. Das Gespräch mit der<br />
Patient<strong>in</strong>/ dem Patienten<br />
In e<strong>in</strong>em Arzt-Patientengespräch kann man oftmals e<strong>in</strong>en<br />
Konflikt beilegen oder <strong>in</strong> für alle Beteiligten s<strong>in</strong>nvolle<br />
Bahnen lenken. E<strong>in</strong>em Gespräch mit dem Patienten sollte<br />
also nicht ausgewichen werden, es ist immer e<strong>in</strong>e Chance<br />
Strafverfahren s<strong>in</strong>d grundsätzlich gefährlich. Es drohen Vorstrafe, Verweigerung der Niederlassung,<br />
arbeitsrechtliche Suspendierung, Widerruf/Ruhen der Approbation, Entzug/Ruhen der Kassenzulassung<br />
und sogar e<strong>in</strong> Berufsverbot.<br />
Auch im Falle e<strong>in</strong>es Strafverfahrens sollte der Versicherer umgehend <strong>in</strong>formiert und die Beauftragung<br />
e<strong>in</strong>es Anwaltes abgestimmt werden. E<strong>in</strong>e Vertretung durch e<strong>in</strong>en versierten Rechtsanwalt ist immer<br />
angezeigt. Er alle<strong>in</strong>e kann Aktene<strong>in</strong>sicht erhalten.<br />
Vor Rücksprache mit e<strong>in</strong>em Rechtsanwalt sollte ke<strong>in</strong> Schulde<strong>in</strong>geständnis abgegeben werden, am<br />
besten auch ke<strong>in</strong>e mündlichen Erklärungen zur Sache gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.<br />
Mit dem Rechtsanwalt ist die i.d.R. schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt auszuarbeiten.<br />
Informationen sollten im Ermittlungsverfahren nicht zurückgehalten werden.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Durchsuchung sollte man sich e<strong>in</strong>e Ausfertigung des Gerichtsbeschlusses und e<strong>in</strong>e Visitenkarte<br />
des zuständigen Polizeibeamten aushändigen lassen. Es sollten ke<strong>in</strong>e Erklärungen abgegeben<br />
und Krankenunterlagen, bevor sie an Ermittlungsbehörden herausgegeben werden, kopiert werden.<br />
Über die herausgegebenen Unterlagen sollte man sich e<strong>in</strong> Verzeichnis geben lassen.<br />
Wird man als Zeuge befragt, sollte man se<strong>in</strong> Aussageverweigerungsrecht nutzen. Dieses besteht,<br />
wenn man sich selbst oder nahe Angehörige e<strong>in</strong>er Strafverfolgung auszusetzen würde.<br />
Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 59