2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<br />
<strong>Anhalt</strong> hat am 17.07.<strong>2012</strong> gemäß § 103 Abs. 3 SGB V <strong>in</strong> folgenden<br />
Planungsbereichen und bei folgenden Fachgruppen ke<strong>in</strong>e Überversorgung<br />
mehr festgestellt und deshalb die folgenden Planungsbereiche<br />
für die betreffenden Fachgruppen entsperrt:<br />
Planungsbereich: Köthen<br />
Fachgruppe: Nervenärzte<br />
Die Entsperrung erfolgt gemäß § 23 der Bedarfsplanungs-Richtl<strong>in</strong>ie-<br />
Ärzte mit der Auflage an die Zulassungsgremien, dass im Planungsbereich<br />
Köthen <strong>in</strong> der Fachgruppe Nervenärzte nur e<strong>in</strong>e Zulassung<br />
erfolgen darf. Über die Beendigung bestehender Zulassungs- und Leistungsbeschränkungen<br />
von Job-Shar<strong>in</strong>g-Geme<strong>in</strong>schaftspartnern und die<br />
Beendigung bestehender Leistungsbegrenzungen bei im Job-Shar<strong>in</strong>g-<br />
Verfahren angestellten Ärzten ist unter Berücksichtigung der sich aus §<br />
23 Absätze 2, 2a und 4 Bedarfsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie-Ärzte ergebenden<br />
Reihenfolge - beg<strong>in</strong>nend mit der ältesten hierzu ergangenen Entscheidung<br />
- von Amts wegen bis zur Ausschöpfung der nach Satz 1 möglichen<br />
Anzahl von Zulassungen vorrangig vor Anträgen auf (Neu)Zulassung<br />
zu entscheiden.<br />
Mangels bestehender Jobshar<strong>in</strong>gverhältnisse kann im Planungsbereich<br />
Köthen <strong>in</strong> der Fachgruppe Nervenärzte e<strong>in</strong>e neue Zulassung erfolgen.<br />
Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung,<br />
der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, dem Approbationsalter<br />
und der Dauer der E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz<br />
1 SGB V zu entscheiden. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten<br />
Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre<br />
Beurteilung <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten<br />
berücksichtigt werden. Über Zulassungsanträge (vollständig,<br />
mit den erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV) entscheidet das<br />
Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom<br />
06.08.<strong>2012</strong> bis zum 25.09.<strong>2012</strong>. Zulassungsanträge und die erforderlichen<br />
Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV s<strong>in</strong>d bei der Geschäftsstelle des<br />
Zulassungsausschusses <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Doctor-Eisenbart-R<strong>in</strong>g 2,<br />
39120 Magdeburg e<strong>in</strong>zureichen.<br />
3. Bedarfsplanung Psychotherapeuten<br />
Auf Grund der von den übrigen Fachgruppen abweichenden Berücksichtigung<br />
der Psychotherapeuten <strong>in</strong> der Bedarfsplanung hat der<br />
Landesausschuss trotz Anordnung von Zulassungsbeschränkungen für<br />
die Fachgruppe der Psychotherapeuten am 17.07.<strong>2012</strong> folgende Zulassungsmöglichkeiten<br />
festgestellt:<br />
Planungsbereich Anzahl ärztliche<br />
Psychotherapeuten<br />
Altmarkkreis<br />
Salzwedel<br />
<strong>Anhalt</strong>-Zerbst 1<br />
2<br />
Anzahl nur K<strong>in</strong>der<br />
und Jugendliche<br />
betreuende<br />
Psychotherapeuten<br />
Aschersleben-Staßfurt 2 1<br />
Bernburg 2 1<br />
Bördekreis 2*<br />
Burgenlandkreis 1<br />
Dessau-Bitterfeld 5 2<br />
Halberstadt 2<br />
Halle (Saale) 5<br />
Jerichower Land 2 1<br />
Köthen 2 1<br />
Magdeburg 4 1<br />
Mansfelder Land 2 1<br />
Merseburg-Querfurt 3 1*<br />
Ohrekreis 1<br />
Quedl<strong>in</strong>burg 1<br />
Saalkreis 2<br />
Sangerhausen 1<br />
Schönebeck 3<br />
Stendal 2<br />
Weißenfels 3<br />
Wernigerode 2<br />
Wittenberg 2<br />
Die vorstehenden Zulassungsmöglichkeiten für<br />
- ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bördekreis<br />
- nur K<strong>in</strong>der und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten im<br />
Planungsbereich Merseburg-Querfurt<br />
bestehen unter folgender Bed<strong>in</strong>gung:<br />
Mangels bestehender Jobshar<strong>in</strong>gverhältnisse können gem. § 22 Abs. 2<br />
i.V.m. § 47 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />
- im Planungsbereich Bördekreis zwei ärztliche Psychotherapeuten<br />
- im Planungsbereich Merseburg-Querfurt e<strong>in</strong> nur K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche betreuende Psychotherapeut<br />
neu zugelassen werden. Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />
der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen psychotherapeuti-<br />
Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 63