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2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

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2. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen <strong>in</strong> <strong>Sachsen</strong>-<br />

<strong>Anhalt</strong> hat am 17.07.<strong>2012</strong> gemäß § 103 Abs. 3 SGB V <strong>in</strong> folgenden<br />

Planungsbereichen und bei folgenden Fachgruppen ke<strong>in</strong>e Überversorgung<br />

mehr festgestellt und deshalb die folgenden Planungsbereiche<br />

für die betreffenden Fachgruppen entsperrt:<br />

Planungsbereich: Köthen<br />

Fachgruppe: Nervenärzte<br />

Die Entsperrung erfolgt gemäß § 23 der Bedarfsplanungs-Richtl<strong>in</strong>ie-<br />

Ärzte mit der Auflage an die Zulassungsgremien, dass im Planungsbereich<br />

Köthen <strong>in</strong> der Fachgruppe Nervenärzte nur e<strong>in</strong>e Zulassung<br />

erfolgen darf. Über die Beendigung bestehender Zulassungs- und Leistungsbeschränkungen<br />

von Job-Shar<strong>in</strong>g-Geme<strong>in</strong>schaftspartnern und die<br />

Beendigung bestehender Leistungsbegrenzungen bei im Job-Shar<strong>in</strong>g-<br />

Verfahren angestellten Ärzten ist unter Berücksichtigung der sich aus §<br />

23 Absätze 2, 2a und 4 Bedarfsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie-Ärzte ergebenden<br />

Reihenfolge - beg<strong>in</strong>nend mit der ältesten hierzu ergangenen Entscheidung<br />

- von Amts wegen bis zur Ausschöpfung der nach Satz 1 möglichen<br />

Anzahl von Zulassungen vorrangig vor Anträgen auf (Neu)Zulassung<br />

zu entscheiden.<br />

Mangels bestehender Jobshar<strong>in</strong>gverhältnisse kann im Planungsbereich<br />

Köthen <strong>in</strong> der Fachgruppe Nervenärzte e<strong>in</strong>e neue Zulassung erfolgen.<br />

Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung,<br />

der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, dem Approbationsalter<br />

und der Dauer der E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die Warteliste gem. § 103 Abs. 5 Satz<br />

1 SGB V zu entscheiden. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten<br />

Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre<br />

Beurteilung <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten<br />

berücksichtigt werden. Über Zulassungsanträge (vollständig,<br />

mit den erforderlichen Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV) entscheidet das<br />

Zulassungsgremium erstmalig nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom<br />

06.08.<strong>2012</strong> bis zum 25.09.<strong>2012</strong>. Zulassungsanträge und die erforderlichen<br />

Unterlagen nach § 18 Ärzte-ZV s<strong>in</strong>d bei der Geschäftsstelle des<br />

Zulassungsausschusses <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>, Doctor-Eisenbart-R<strong>in</strong>g 2,<br />

39120 Magdeburg e<strong>in</strong>zureichen.<br />

3. Bedarfsplanung Psychotherapeuten<br />

Auf Grund der von den übrigen Fachgruppen abweichenden Berücksichtigung<br />

der Psychotherapeuten <strong>in</strong> der Bedarfsplanung hat der<br />

Landesausschuss trotz Anordnung von Zulassungsbeschränkungen für<br />

die Fachgruppe der Psychotherapeuten am 17.07.<strong>2012</strong> folgende Zulassungsmöglichkeiten<br />

festgestellt:<br />

Planungsbereich Anzahl ärztliche<br />

Psychotherapeuten<br />

Altmarkkreis<br />

Salzwedel<br />

<strong>Anhalt</strong>-Zerbst 1<br />

2<br />

Anzahl nur K<strong>in</strong>der<br />

und Jugendliche<br />

betreuende<br />

Psychotherapeuten<br />

Aschersleben-Staßfurt 2 1<br />

Bernburg 2 1<br />

Bördekreis 2*<br />

Burgenlandkreis 1<br />

Dessau-Bitterfeld 5 2<br />

Halberstadt 2<br />

Halle (Saale) 5<br />

Jerichower Land 2 1<br />

Köthen 2 1<br />

Magdeburg 4 1<br />

Mansfelder Land 2 1<br />

Merseburg-Querfurt 3 1*<br />

Ohrekreis 1<br />

Quedl<strong>in</strong>burg 1<br />

Saalkreis 2<br />

Sangerhausen 1<br />

Schönebeck 3<br />

Stendal 2<br />

Weißenfels 3<br />

Wernigerode 2<br />

Wittenberg 2<br />

Die vorstehenden Zulassungsmöglichkeiten für<br />

- ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bördekreis<br />

- nur K<strong>in</strong>der und Jugendliche betreuende Psychotherapeuten im<br />

Planungsbereich Merseburg-Querfurt<br />

bestehen unter folgender Bed<strong>in</strong>gung:<br />

Mangels bestehender Jobshar<strong>in</strong>gverhältnisse können gem. § 22 Abs. 2<br />

i.V.m. § 47 Abs. 2 Bedarfsplanungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

- im Planungsbereich Bördekreis zwei ärztliche Psychotherapeuten<br />

- im Planungsbereich Merseburg-Querfurt e<strong>in</strong> nur K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche betreuende Psychotherapeut<br />

neu zugelassen werden. Unter mehreren Bewerbern haben die Zulassungsgremien<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung<br />

der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen psychotherapeuti-<br />

Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 63

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