2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt
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• Der ohneh<strong>in</strong> zu <strong>in</strong>formierende Haftpflichtversicherer<br />
kann die ärztliche Stellungnahme auf etwaige unbedachte<br />
emotionale Äußerungen überprüfen.<br />
IV. Mahnbescheid und<br />
Zivilgerichtsverfahren<br />
• Cave: Sämtliche Gerichtsfristen s<strong>in</strong>d unbed<strong>in</strong>gt zu<br />
wahren!<br />
• Wurde e<strong>in</strong> Mahnbescheid zugestellt, ist mit dem diesem<br />
beigefügten Formular fristgemäß Widerspruch e<strong>in</strong>zulegen.<br />
Der Versicherer ist dann sofort zu <strong>in</strong>formieren.<br />
• Wurde e<strong>in</strong>e Klage zugestellt, sollte der Versicherer noch<br />
am selben Tag kontaktiert werden, damit er über das<br />
weitere Vorgehen wie e<strong>in</strong>e Anwaltsmandatierung<br />
entscheiden kann. Bis zur sicheren und bestätigten<br />
Übernahme durch die Haftpflichtversicherung liegt die<br />
Verantwortung für die Fristwahrung beim Arzt.<br />
• Für alle Verfahren gilt: Niemals sollte auf e<strong>in</strong> Rechtsmittel<br />
ohne Rat des Rechtsanwaltes und der Versicherung<br />
verzichtet werden!<br />
V. Umgang mit Medien<br />
Besondere Sensibilität ist im Umgang mit Medien walten zu<br />
lassen. Wurde man nämlich zu Unrecht an den Pranger<br />
gestellt, und äußerte man sich dann vielleicht auch noch<br />
emotional und unglücklich, so ist es schwierig, die Situation<br />
im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu korrigieren. Deshalb sollte man sich vor<br />
e<strong>in</strong>er öffentlichen Äußerung <strong>in</strong> jedem Falle beraten lassen.<br />
Der Rat kann dann zum Beispiel lauten, sich wegen der<br />
eigenen emotionalen Befangenheit nicht selbst zu äußern,<br />
oder im H<strong>in</strong>blick auf das laufende Verfahren zunächst<br />
dessen Ergebnis abzuwarten. In jedem Falle sollten über<br />
Medienanfragen der Haftpflichtversicherer und - soweit<br />
bereits mandatiert - der Rechtsanwalt <strong>in</strong>formiert werden. Für<br />
Kl<strong>in</strong>iken gilt, dass die Pressekontakte über e<strong>in</strong>e Pressestelle<br />
laufen sollten.<br />
Rechtsanwalt Patrick Weid<strong>in</strong>ger<br />
Abteilungsdirektor der Deutschen<br />
Ärzteversicherung<br />
E-Mail:<br />
Patrick.Weid<strong>in</strong>ger@Aerzteversicherung.de<br />
Broschüre<br />
mit weiteren Tipps<br />
Tipps für das richtige Verhalten bei e<strong>in</strong>em<br />
Arzt-Haftpflicht-Schadensfall.<br />
www.aerzteversicherung.de<br />
In dieser, vom Autor Patrick Weid<strong>in</strong>ger entwickelten<br />
Broschüre, f<strong>in</strong>den Sie nicht nur weitere<br />
H<strong>in</strong>weise für den „worst case“, sondern auch<br />
wichtige Tipps zur Schadenprophylaxe.<br />
Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden<br />
unter: http://www.aerzteversicherung.de/servlet/<br />
PB/menu/1129807_l1/tipps_im_schadensfall_<br />
fuer_aerzte.html<br />
Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 61