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2012 - Ärztliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt

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• Der ohneh<strong>in</strong> zu <strong>in</strong>formierende Haftpflichtversicherer<br />

kann die ärztliche Stellungnahme auf etwaige unbedachte<br />

emotionale Äußerungen überprüfen.<br />

IV. Mahnbescheid und<br />

Zivilgerichtsverfahren<br />

• Cave: Sämtliche Gerichtsfristen s<strong>in</strong>d unbed<strong>in</strong>gt zu<br />

wahren!<br />

• Wurde e<strong>in</strong> Mahnbescheid zugestellt, ist mit dem diesem<br />

beigefügten Formular fristgemäß Widerspruch e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Der Versicherer ist dann sofort zu <strong>in</strong>formieren.<br />

• Wurde e<strong>in</strong>e Klage zugestellt, sollte der Versicherer noch<br />

am selben Tag kontaktiert werden, damit er über das<br />

weitere Vorgehen wie e<strong>in</strong>e Anwaltsmandatierung<br />

entscheiden kann. Bis zur sicheren und bestätigten<br />

Übernahme durch die Haftpflichtversicherung liegt die<br />

Verantwortung für die Fristwahrung beim Arzt.<br />

• Für alle Verfahren gilt: Niemals sollte auf e<strong>in</strong> Rechtsmittel<br />

ohne Rat des Rechtsanwaltes und der Versicherung<br />

verzichtet werden!<br />

V. Umgang mit Medien<br />

Besondere Sensibilität ist im Umgang mit Medien walten zu<br />

lassen. Wurde man nämlich zu Unrecht an den Pranger<br />

gestellt, und äußerte man sich dann vielleicht auch noch<br />

emotional und unglücklich, so ist es schwierig, die Situation<br />

im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong> zu korrigieren. Deshalb sollte man sich vor<br />

e<strong>in</strong>er öffentlichen Äußerung <strong>in</strong> jedem Falle beraten lassen.<br />

Der Rat kann dann zum Beispiel lauten, sich wegen der<br />

eigenen emotionalen Befangenheit nicht selbst zu äußern,<br />

oder im H<strong>in</strong>blick auf das laufende Verfahren zunächst<br />

dessen Ergebnis abzuwarten. In jedem Falle sollten über<br />

Medienanfragen der Haftpflichtversicherer und - soweit<br />

bereits mandatiert - der Rechtsanwalt <strong>in</strong>formiert werden. Für<br />

Kl<strong>in</strong>iken gilt, dass die Pressekontakte über e<strong>in</strong>e Pressestelle<br />

laufen sollten.<br />

Rechtsanwalt Patrick Weid<strong>in</strong>ger<br />

Abteilungsdirektor der Deutschen<br />

Ärzteversicherung<br />

E-Mail:<br />

Patrick.Weid<strong>in</strong>ger@Aerzteversicherung.de<br />

Broschüre<br />

mit weiteren Tipps<br />

Tipps für das richtige Verhalten bei e<strong>in</strong>em<br />

Arzt-Haftpflicht-Schadensfall.<br />

www.aerzteversicherung.de<br />

In dieser, vom Autor Patrick Weid<strong>in</strong>ger entwickelten<br />

Broschüre, f<strong>in</strong>den Sie nicht nur weitere<br />

H<strong>in</strong>weise für den „worst case“, sondern auch<br />

wichtige Tipps zur Schadenprophylaxe.<br />

Die Broschüre kann kostenlos bezogen werden<br />

unter: http://www.aerzteversicherung.de/servlet/<br />

PB/menu/1129807_l1/tipps_im_schadensfall_<br />

fuer_aerzte.html<br />

Ärzteblatt <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> 23 (<strong>2012</strong>) 10 61

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