IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation
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Alle weiteren Einzelheiten sind aus nachstehenden Anleitungen zu entnehmen:<br />
1. Jeder einzelne Teilnehmer einer Olympia-Mannschaft muß im Besi” eines amtlichen, mit Lichtbild<br />
und laufender Nummer versehenen Olympia-Ausweises sein. Dieser Ausweis wird den Nationalen<br />
<strong>Olympische</strong>n Komitees vom Organisationskomitee der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> zugestellt.<br />
2. Das Organisationskomitee übersendet den Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees die gewünschte<br />
Anzahl Olympia-Ausweise mit laufender Nummer und entsprechend vorgedruckten Listen.<br />
Die Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees übernehmen auf eigene Verantwortung die Ausfüllung<br />
und Beglaubigung der Ausweise und Listen. Das Organisationskomitee bittet, keinerlei Verbesserungen<br />
vorzunehmen. Falsch ausgefüllte Ausweise sollen eingezogen werden. Es können für<br />
sie neue Karten ausgestellt werden.<br />
3. Die Sekretäre der Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees überbringen bei ihrer Ankunft in Garmisch-<br />
Partenkirchen dem Generalsekretär des Organisationskomitees für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong><br />
<strong>1936</strong> das Original der vorgedruckten Listen, die sie bei der jeweiligen Aushändigung der<br />
Ausweise ausgefüllt haben. Falsch ausgestellte oder überzählige Ausweise sollen zurückgegeben<br />
werden. Nach Abgabe der endgültigen Liste werden die Teilnehmerabzeichen und Karten sowie<br />
weiteres Informationsmaterial in Garmisch-Partenkirchen ausgehändigt.<br />
4. Die Mitglieder des Internationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees, der internationalen Verbände, die<br />
Offiziellen, die Attachés und Kampfrichter erhalten ihre Olympia-Ausweise durch das Nationale<br />
<strong>Olympische</strong> Komitee ihres Landes.<br />
5. Die Olympia-Ausweise ermöglichen dem betr. Inhaber die für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong><br />
gewährten Vergünstigungen und Unterstü”ungen der Eisenbahngesellschaften, Schiffahrtslinien,<br />
Fluglinien, Zollbehörden usw. in Anspruch zu nehmen.<br />
Etwa erforderliche Sichtvermerke zur Einreise nach Deutschland werden auf Vorweisung des<br />
amtlichen Olympia-Ausweises und des gültigen Reisepasses kostenfrei von den deutschen Konsulatsbehörden<br />
erteilt.<br />
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Olympia-Ausweis, Innenseiten