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IV. Olympische Winterspiele 1936 part 1 - LA84 Foundation

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Alle weiteren Einzelheiten sind aus nachstehenden Anleitungen zu entnehmen:<br />

1. Jeder einzelne Teilnehmer einer Olympia-Mannschaft muß im Besi” eines amtlichen, mit Lichtbild<br />

und laufender Nummer versehenen Olympia-Ausweises sein. Dieser Ausweis wird den Nationalen<br />

<strong>Olympische</strong>n Komitees vom Organisationskomitee der <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong> zugestellt.<br />

2. Das Organisationskomitee übersendet den Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees die gewünschte<br />

Anzahl Olympia-Ausweise mit laufender Nummer und entsprechend vorgedruckten Listen.<br />

Die Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees übernehmen auf eigene Verantwortung die Ausfüllung<br />

und Beglaubigung der Ausweise und Listen. Das Organisationskomitee bittet, keinerlei Verbesserungen<br />

vorzunehmen. Falsch ausgefüllte Ausweise sollen eingezogen werden. Es können für<br />

sie neue Karten ausgestellt werden.<br />

3. Die Sekretäre der Nationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees überbringen bei ihrer Ankunft in Garmisch-<br />

Partenkirchen dem Generalsekretär des Organisationskomitees für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong><br />

<strong>1936</strong> das Original der vorgedruckten Listen, die sie bei der jeweiligen Aushändigung der<br />

Ausweise ausgefüllt haben. Falsch ausgestellte oder überzählige Ausweise sollen zurückgegeben<br />

werden. Nach Abgabe der endgültigen Liste werden die Teilnehmerabzeichen und Karten sowie<br />

weiteres Informationsmaterial in Garmisch-Partenkirchen ausgehändigt.<br />

4. Die Mitglieder des Internationalen <strong>Olympische</strong>n Komitees, der internationalen Verbände, die<br />

Offiziellen, die Attachés und Kampfrichter erhalten ihre Olympia-Ausweise durch das Nationale<br />

<strong>Olympische</strong> Komitee ihres Landes.<br />

5. Die Olympia-Ausweise ermöglichen dem betr. Inhaber die für die <strong>IV</strong>. <strong>Olympische</strong>n <strong>Winterspiele</strong> <strong>1936</strong><br />

gewährten Vergünstigungen und Unterstü”ungen der Eisenbahngesellschaften, Schiffahrtslinien,<br />

Fluglinien, Zollbehörden usw. in Anspruch zu nehmen.<br />

Etwa erforderliche Sichtvermerke zur Einreise nach Deutschland werden auf Vorweisung des<br />

amtlichen Olympia-Ausweises und des gültigen Reisepasses kostenfrei von den deutschen Konsulatsbehörden<br />

erteilt.<br />

104<br />

Olympia-Ausweis, Innenseiten

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